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BKG startet MDK-Benchmarking Projekt mit Ausbuchungsanalyse

BKG startet MDK-Benchmarking Projekt mit Ausbuchungsanalyse (GSG-Consulting).



Mit WIMM erhalten Sie das erste aussagekräftige MDK-Benchmarking zum Vergleich Ihrer CaseMix-Verluste mit anderen Krankenhäusern und Krankenkassen. Ohne personellen Mehraufwand auf Seiten des Krankenhauses erfahren Sie, wie viele Fälle und Casemix-Punkte Ihnen nach Rechnungsstellung durch den Kostenträger verloren gehen und wie hoch der Anteil bei anderen Krankenhäusern der
jeweiligen Krankenkasse ist. Mit WIMM, dem einfachen MDK-Benchmarking und Ausbuchungsanalyse reagieren wir auf die zunehmenden unverhältnismäßigen Prüfungen der Kostenträger und des MDK, die sich mittlerweile für einige Krankenhäuser als existenzgefährdende Angriffe
auf die Cash-Quote erweisen. Bereiten Sie sich mit WIMM auf das
MDK-Reformgesetz vor, in dem Sie krankenkassenindividuell Ihre Casemix-Verluste
analysieren und mit anderen Krankenhäusern vergleichen.

WIMM ist ein autonom arbeitendes Auswertungs- und Berichtssystem, das
tagesaktuell Übersichten und Berichte auf Knopfdruck sowohl in ökonomischen als
auch inhaltlichen–qualitativen Dimensionen liefert. Dies erfolgt über eine
KIS-individuelle Schnittstelle, die einen tagesaktuellen Export des § 21
KHEntgG-Datensatzes vollzieht und jede Negativ-Veränderung im Datensatz
protokolliert.
Durch die Standardisierung über den §21 KHEntgG-Datensatz sind alle
Kodierveränderungen nach Rechnungsstellung vergleichbar und die Aussagekraft
MDK-Benchmarking-Werte hoch.

Erhalten Sie die durch Kostenträgerkürzungen bedingten Casemix-Verluste sowie
Benchmarkingwerte auf Knopfdruck.
Nachfolgend die Vorteile noch einmal im Überblick:

zuverlässige Übersichten über die „Ausbuchungen“ nach Grund, Kostenträger,
Fachabteilung etc.
Vergleichswerte aus dem MDK-Benchmarking zur Positionsbestimmung
vollautomatisierte Erfassung aller Fall-Änderungen nach Rechnungsstellung
standardisierte Berichte
autonom arbeitendes Berichtssystem
standardisierte KIS-Schnittstelle mit vollautomatisierter Datenverarbeitung
(§21-Datensatz)

Quelle: GSG-Consulting, 08.10.2019

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