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Bundeskartellamt sichert Innovation bei Software für Erfassung und Abrechnung von Krankenhausleistungen

Bundeskartellamt sichert Innovation bei Software für Erfassung und Abrechnung von Krankenhausleistungen (Pressemitteilung).



Das Bundeskartellamt hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erfolgreich bei einer kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Bedingungen zur Lizensierung eines Algorithmus begleitet, der für die Entwicklung von Software für Erfassung und Abrechnung
von Krankenhausleistungen erforderlich ist. Die gefundene Lösung sichert die
Gleichbehandlung etablierter und neuer Anbieter und fördert den Wettbewerb um
innovative Softwarelösungen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Bei der Gestaltung der
Lizenzierungsbedingungen kam es uns vor allem darauf an, dass es zu keiner
ungerechtfertigten Ungleichbehandlung verschiedener Softwareanbieter kommt und
der Markt insbesondere auch für innovative Neueinsteiger offengehalten wird.
Durch unsere Begleitung ist es gelungen, eine praktikable Lösung zu finden, die
einerseits keine unnötigen Marktzutrittshürden errichtet, andererseits aber
auch Anliegen der InEK Rechnung trägt.“

Krankenhäuser rechnen ihre Leistungen gegenüber den Krankenkassen auf Basis von
Fallpauschalen ab. Um die Fälle richtig zu erfassen und abzurechnen, bedienen
sich Krankenhäuser und Krankenkassen spezieller Software. Kern dieser Software
ist ein Algorithmus, der eine automatische Eingruppierung von fallbezogenen
Daten in die entsprechende Fallpauschale ermöglicht. Um den Algorithmus nutzen
zu können, ist eine Lizenz der InEK erforderlich. Damit die
Eingruppierungs-Software zu Abrechnungszwecken genutzt werden kann, muss sie
darüber hinaus von der InEK zertifiziert sein.

Im Lauf der Zeit hatte sich sowohl auf Seiten der Krankenhäuser als auch auf
Seiten der Krankenkassen ein Bedarf nach innovativen Funktionalitäten
herausgebildet, die nicht ausschließlich den eigentlichen Abrechnungsvorgang,
sondern auch eine den Erlös optimierende Erfassung und Dokumentation der Fälle
sowie eine effiziente nachträgliche Überprüfung der abgerechneten
Fallpauschalen unterstützen. Während die etablierten Unternehmen ihre Software
zunehmend um derartige Funktionalitäten erweiterten, lehnte es die InEK jedoch
ab, Anbieter zu lizenzieren, die den Algorithmus in erster Linie zur
Entwicklung dieser neuen Funktionalitäten verwenden wollten. Hierdurch wurden
vor allem Neueinsteiger benachteiligt.

Auslöser des Verfahrens war eine Reihe von Beschwerden von Softwareherstellern,
denen die InEK zunächst keine Lizenz erteilt hatte. Nachdem ein Kompromiss
gefunden werden konnte, konnte das Verfahren eingestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung, 08.07.2020

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