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Bundesrat fordert Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems

Bundesrat fordert Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems (Bundesrat).



Die Länder streben eine Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die Behandlung in Krankenhäusern an. Eine entsprechende Entschließung hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 17. Dezember 2021 auf Initiative von Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gefasst. Gerechte
Refinanzierung der Vorhaltekosten Er fordert die Bundesregierung insbesondere auf, durch Gesetzesinitiativen das geltende System weiter zu entwickeln, um die unterschiedlichen Kostenstrukturen
abzubilden, denen die einzelnen Krankenhäuser z. B. als Grund-, Regel- oder
Maximalversorger unterliegen. Nur so könnten die unterschiedlichen
Vorhaltekosten in den einzelnen Einrichtungen gerecht refinanziert werden.

Hintergrund: DRG-System
Seit 2004 werden akutstationäre somatische Behandlungen im Krankenhaus über
einen bundesweit einheitlichen Fallpauschalenkatalog (Diagnosis-Related-Groups,
kurz DRGs) vergütet. Der DRG-Katalog umfasst aktuell insgesamt 1.292 DRGs.

Gefahr für Grundversorgung
Die Anwendung dieses Fallpauschalensystems, das auf Durchschnittskosten
basiert, führe im Krankenhausbereich jedoch zu einer unzureichenden Abbildung
von Leistungen der Grundversorgung wie der Gynäkologie/Geburtshilfe und der
Pädiatrie, warnt die Länderkammer. Dadurch nähmen diese Leistungsangebote aus
wirtschaftlichen Gründen bei den Leistungserbringern ab; eine gut erreichbare
Versorgung sei deshalb gefährdet.

Anreize zur Leistungsausweitung
Durch Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen müsse der Fehlentwicklung
entgegengewirkt werden, dass durch das weitgehend pauschalierte DRG-System
Anreize zur Leistungsausweitung bestehen. Ziel müsse eine Vergütungsstruktur
sein, die die Leistungserbringer aus diesem Kreislauf löst und eine
einrichtungsorientierte und behandlungsnotwendige Kostenerstattung ermöglicht.

Bessere Betreuung
Die Bundesregierung solle das komplexe DRG-System, welches sowohl auf
Krankenhausseite als auch auf Seiten der GKV erhebliche Bürokratiekosten
verursacht, hin zu einem effektiven Abrechnungssystem entwickeln, das mehr
Ressourcen für die Betreuung von Patientinnen und Patienten schafft.

Vorhaltepauschalen
Der Bundesrat fordert ausdrücklich ein System erlösunabhängiger
Vorhaltepauschalen. Zudem seien die Länder in die anstehenden Beratungen der
geplanten Regierungskommission für eine Weiterentwicklung der
Krankenhausfinanzierung eng einzubinden.

Bundesregierung ist am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann
sie sich mit dem Anliegen der Länder befasst. Feste Fristen gibt es hierfür
nicht.

Stand: 17.12.2021

Quelle: Bundesrat, 17.12.2021

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