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Bundesrechnungshof arbeitet mit Halbwissen über Krankenhausabrechnungen mydrg.de





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Bundesrechnungshof arbeitet mit Halbwissen über Krankenhausabrechnungen

Bundesrechnungshof arbeitet mit Halbwissen über Krankenhausabrechnungen (Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands).



Mehr als 96 Prozent der Rechnungen sind korrekt Berlin, d. 21. Mai 2019. Wie oft müssen wir noch nachweisen, dass die Krankenhäuser nicht massiv falsch abrechnen? Erneut sehen wir uns
dem Vorwurf der bewussten Falschabrechnung ausgesetzt und werden damit wieder einmal kriminalisiert. Auch das neue Papier des Bundesrechnungshofs, das von der Welt heute ausführlich
thematisiert wird, versteht offenbar nicht, wie die Zahlen zustande kommen. Bevor solche Bewertungen rausgehauen werden, sollte die Redlichkeit doch gebieten, sich sachkundig zu
machen, so der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Josef Düllings.

Was auch im Papier des Bundesrechnungshofs offenbar fehlt, ist die
Unterscheidung zwischen Falschabrechnung und strittiger Versorgungsform. Das
sind zwei Paar Schuhe. Die aus der fehlenden Differenzierung abgeleitete
Behauptung, 50 Prozent der Abrechnungen seien falsch, stimmt somit nicht. Eine
Analyse der Daten des MDK Nordrhein durch Kaysers Consilium hat ergeben, dass
über 96 Prozent der Abrechnungen korrekt sind. Was als Falschabrechnung
behauptet wird, sind korrekte Abrechnungen von Leistungen, die der
Medizinische Dienst der Krankenversicherung als falsche Versorgungsform
einstuft.

Bei diesem Vorgehen von Krankenkassen und MDK handelt sich um eine vom VKD seit
langem kritisierte Fehlentwicklung der Prüfpraxis, die korrigiert werden muss,
sonst wird sich die Situation für die Kliniken immer weiter verschärfen. Viele
von ihnen werden schon heute durch die exzessiven Kontrollen des MDK an den
Rand der Insolvenz gedrängt. Düllings: „Die eigentlich richtige Zielsetzung der
Rechnungsprüfung wurde von vielen Krankenkassen zweckentfremdet und zur
Zwangsrabattierung missbraucht.“

Unglaublich, aber der Bundesrechnungshof will nun noch mehr Kontrollen sowie
Sanktionen, ohne das Problem verstanden zu haben. „Dieses Problem besteht
maßgeblich in einer Verquickung der Interessen von Krankenkassen und MDK.
Rechnungsprüfung ist das strategische Instrument zur Strukturbereinigung und
ein Gutwort für Insolvenztreiberei. Es ist kein Wunder, dass die Gesetzliche
Krankenversicherung auch im Jahr 2018 einen Überschuss in Höhe von zwei Mrd.
Euro ausweist. Inzwischen hortet sie über 21 Mrd. Euro. Permanent fünf Mrd.
Euro werden den Krankenhäusern durch oft langjährige Klageverfahren und die
Möglichkeit, strittige Beträge mit unstrittigen Beträgen zu verechnen,
vorenthalten. Der VKD fordert daher seit längerem eine Umwandlung des
Medizinischen Dienstes in ein unabhängiges Prüfinstitut. Und das ist übrigens
auch die Zielsetzung des jetzt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
vorgelegten Referentenentwurfs für eine MDK-Reform“, so Dr. Düllings.

Hintergrund:

Eine Analyse von kürzlich veröffentlichten Daten des MDK Nordrhein durch
Kaysers Consilium hat ergeben, dass nicht jede zweite geprüfte
Krankenhausrechnung falsch ist, wie vom Medizinischen Dienst des
Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen behauptet, sondern 3,6 Prozent.

2018 wurden 17 Prozent der Krankenhausfälle geprüft. Rund die Hälfte davon,
genauer: 8,6 Prozent, wurden zugunsten der Krankenkassen gekürzt, wobei von
diesen wiederum knapp 60 Prozent, das sind insgesamt 5 Prozent aller
Krankenhausfälle, deswegen gekürzt wurden, weil der Patient nicht ambulant
versorgt wurde oder zu lange im Krankenhaus blieb. Für diese 5 Prozent lag
somit keine Falschabrechnung vor, sondern eine aus Sicht des MDK falsche
Versorgungsform.

Nach neuesten Erhebungen* konzentrieren sich rund 70 Prozent der Prüfungen nur
auf zwei Gründe - die untere Grenzverweildauer und die obere
Grenzverweildauer.

Im nachstationären Bereich zum Beispiel bezieht sich die Mehrzahl der als
Fehlbelegung titulierten Fälle auf Patienten, die wegen fehlender ambulanter
oder häuslicher Versorgung länger im Krankenhaus bleiben müssen. Das Umfeld
spielt hier für die Krankenkasse keine Rolle. Es ist aber nicht nur
gesetzliche, sondern auch ethische Pflicht für ein Krankenhaus, die Nachsorge
zu sichern. Der Vorwurf: Der Patient hätte auch ambulant behandelt werden
können – etwa OP und Entlassung am selben Tag – oder er lag einen Tag zu lange
im Krankenhaus. Fazit: falsch abgerechnet, Rechnungskürzung oder
Zahlungsverweigerung.

Falsch kodiert wurden dagegen insgesamt weniger als vier Prozent der stationär
behandelten Fälle. Und auch diese waren in ihrer Mehrzahl keine bewussten
Falsch- sondern Fehlkodierungen. Sie beruhten auf unklaren Regelungen und
Definitionen. Wenn es keine eindeutigen Abrechnungsregelungen gebe, kann auch
nicht eindeutig über falsch oder richtig von Rechnungen geurteilt werden.

* Thieme, Michael 2018: Herbstumfrage 2018 Krankenhausrechnungsprüfung vom
05.10.2018, www.medinfoweb.de.

* Kaysers, Heinz-Georg; Andreas Stockmanns und Jürgen Freitag 2019: Mehr als 96
Prozent aller Krankenhausrechnungen sind korrekt kodiert! Kaysers-Consilium:
Pressemitteilung vom 14.03.2019, www.kaysers-consilium.de

Quelle: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands, 21.05.2019

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