Bundesschlichtungsausschuss zu KDE 372 Komplexbehandlung Leistungserbringung
Bundesschlichtungsausschuss zu KDE 372 Komplexbehandlung Leistungserbringung (InEK, PDF, 46 kB).
Bei der Anrechnung von Therapiezeiten der genannten Therapiebereiche im Rahmen des OPS-Kodes 8-983 Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung sind die Leistungen von Pflegepersonal nur dann anzurechnen, sofern die jeweils hierzu erforderliche berufsrechtliche bzw. fachliche Qualifikation für den zutreffenden Therapiebereich vorliegt. Es können
pauschal Leistungen in hälftigem Zeitumfang (z. B. 15 Minuten für eine Therapieeinheit von 30 Minuten) hinzugerechnet werden,
die keine durchgehende Anwesenheit eines Vertreters der benannten Therapiebereiche erfordern (z. B. Rotlichtlampe).
Quelle: InEK, 16.12.2020