Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG
Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG (InEK).
Die Daten werden aus Datenschutzgründen über das InEK Datenportal an die Datenstelle übermittelt. Dazu ist eine einmalige Anmeldung im InEK Datenportal ( https://daten.inek.org/) erforderlich. Details dazu entnehmen Sie bitte der...
erschienen am Freitag, 29.01.2021