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DGTI Stellungnahme zum BMG-Referentenentwurf einer Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser

Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022 (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit) - Stellungnahme (Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI)).



In Deutschland sind Thrombozytenkonzentrate sowohl als Apherese-Thrombozytenkonzentrate (ATK) als auch als Pool-Thrombozytenkonzentrate (PTK) aus mehreren Vollblutspenden verfügbar. Die in der Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts festgelegten Qualitätsanforderungen
sind für beide Produkttypen identisch: Mindestgehalt von 2 x 1011 Thrombozyten pro Präparat, weniger als 3 x 109 Erythrozyten und weniger als 1 x 106
Leukozyten pro Präparat. Der tatsächliche Gehalt an Thrombozyten liegt im Mittelwert bei beiden
Präparatetypen bei ca. 3 x 1011 Thrombozyten pro Präparat. Die beiden Präparatetypen sind somit
bezogen auf den Wirkstoff „Thrombozyten“ sowie die weiteren zellulären Komponenten äquivalent.
Die Versorgung von Patienten kann mit Pool-Thrombozytenkonzentraten erfolgen, die aus
Vollblutentnahmen von mindestens vier Spendern hergestellt werden (ZE147 und ZE148), oder
mit Apherese-Thrombozytenkonzentraten (ZE108, ZE164 und ZE165), welche durch Zytapherese
von einem Spender hergestellt werden. In Deutschland wurden jährlich zuletzt ca. 480.000
Thrombozytenkonzentrate angewendet, die sich zu 44% auf Pool-Thrombozytenkonzentrate und
zu 56% auf Apherese-Thrombozytenkonzentrate verteilen (Quelle: Bericht zur Meldung nach §21
TFG, Paul-Ehrlich-Institut; www.pei.de).
Der Arbeitskreis Blut hat sich intensiv mit der Bewertung von Apherese-Thrombozytenkonzentraten
und Pool-Thrombozytenkonzentraten befasst. Die Versorgungssicherheit und der Leitliniengerechte Einsatz dieser Blutprodukte schließt auch Vergütungsaspekte ein. Der Arbeitskreis Blut
hat 2015 eine umfassenden Stellungnahme und eine dazugehörige wissenschaftliche Erläuterung
veröffentlicht (Bundesgesundheitsblatt 2015, 58:1126-1128 sowie Bundesgesundheitsblatt 2015,
1129-1150; auch auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (Geschäftsstelle Arbeitskreis
Blut) verfügbar (www.rki.de)).
Der Arbeitskreis Blut kommt zum Ergebnis, dass mit Blick auf die Versorgungssituation eine
sachgerechte Abbildung der Zusatzentgelte beider Präparate erforderlich ist, um negative
Auswirkungen zu vermeiden. Die oben gelisteten Vorschläge sollen im Sinne der Empfehlungen
des Arbeitskreises Blut eine sachgerechte Abbildung zur Vermeidung von Fehlanreizen darstellen.
Pool-Thrombozytenkonzentrate und Apherese-Thrombozytenkonzentrate werden zurzeit durch
fünf unterschiedliche Zusatzentgelte (ZE) vergütet (ZE108, ZE146, ZE147, ZE164 und ZE165).
Dabei unterscheidet sich neben der durchschnittlichen Vergütung pro Präparat (PTK < ATK) auch
der Schwellenwert an transfundierten Präparaten, ab welchem ein Zusatzentgelt ausgelöst wird
[...]

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI), 04.11.2021

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