Healthcare needs of vulnerable patient groups: available data and existing gaps in Germany with respect to long-term mechanical ventilation /> Leitlinie Coronavirus-Infektion (COVID-19) bei Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen />

Diakonie Deutschland und DEKV fordern Corona-Sofortprogramm zur Liquiditätsstützung von Krankenhäusern mydrg.de





scatter_plot

Diakonie Deutschland und DEKV fordern Corona-Sofortprogramm zur Liquiditätsstützung von Krankenhäusern

Diakonie Deutschland und DEKV fordern Corona-Sofortprogramm zur Liquiditätsstützung von Krankenhäusern (Pressemitteilung).



Der Beschluss der Bundesregierung und der Regierungschefs der Länder vom 12. März 2020 schränkt die Regelversorgung in den Krankenhäusern stark ein. Der Fokus der Krankenhäuser liegt nun darauf, sich auf die Behandlung von Patienten mit einer Corona-Virus-Infektion vorzubereiten und die dafür erforderlichen
Intensiv- und Beatmungskapazitäten zu schaffen.


Planbare Operationen und andere nicht dringend notwendige Behandlungen sollen
bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden. Der wirtschaftliche Schaden durch
diese Einschränkungen geht für die Krankenhäuser mit dem sofortigen Wegfall von
Erlösen aus Wahlleistungen, ambulanten Leistungen und Nutzungsentgelten der
Ärzte einher. Eine Modellrechnung verschiedener Mitgliedskrankenhäuser des
Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) zeigt die finanziellen
Folgen für die Krankenhäuser auf: Fallen nur 25 Prozent der nicht dringend
behandlungsbedürftigen Patienten weg, bedeutet dies einen Ausfall von rund 10
Prozent der Erlöse. Dem gegenüber stehen Kosteneinsparungen von nur 2 bis 3
Prozent. Für ein Krankenhaus mit ca. 300 bis 400 Betten mit einem Jahresumsatz
von rund 80 Millionen Euro bedeutet dies einen Verlust von rund 500.000 Euro im
Monat beziehungsweise von 6 Millionen Euro im Jahr. Bei einem Rückgang der
nicht dringend behandlungsbedürftigen Patienten um 50 Prozent ergibt sich ein
jährlicher Verlust von 12 Millionen Euro.

„Dieser Erlösausfall trifft viele Krankenhäuser in einer bereits wirtschaftlich
geschwächten Position. Die Mehrbelastungen durch Kostensenkungen an anderer
Stelle aufzufangen, ist nicht möglich, da die Krankenhäuser die Versorgung der
Patientinnen und Patienten sicherstellen und ihren Versorgungsauftrag erfüllen
wollen. Voraussetzung dafür ist es, die Liquidität der Krankenhäuser
sicherzustellen. Ein Wegbrechen von Krankenhauskapazitäten aufgrund von
Liquiditätsschwierigkeiten würde die Bewältigung der Corona-Pandemie erheblich
erschweren. Die Diakonie Deutschland und der DEKV fordern zur
Liquiditätssicherung und zur wirtschaftlichen Sicherung ein
Corona-Sofortprogramm für die Krankenhäuser und Rehakliniken. Die wesentlichen
Kernpunkte haben wir in vier Forderungen zusammengestellt“, erklärt Christoph
Radbruch, Vorstandsvorsitzender des DEKV.

Forderungen der Diakonie Deutschland und des DEKV zur Liquiditätsstützung und
zur Sicherung der wirtschaftlichen Ergebnisse für die Krankenhäuser und
Rehakliniken:
Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen gesetzlich auf drei Tage verkürzen
Um die Liquidität der Krankenhäuser und Rehakliniken in der aktuellen Situation
kurzfristig sicherzustellen, wird das Zahlungsziel für Krankenhausrechnungen ab
sofort bis auf Weiteres auf drei Kalendertage festgelegt. Die Gesetzlichen
Krankenkassen werden verpflichtet, die Rechnungen in dieser Frist an das
Krankenhaus zu zahlen. Bisher sind in den Landesverträgen nach § 112 SGBV
unterschiedliche Zahlungsfristen von bis zu 30 Tagen geregelt. In der jetzigen
Lage muss ein schnellerer Zahlungsfluss gewährleistet werden, damit die
Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser sichergestellt wird.


Erhöhung des übergangsweisen Pflegeentgeltwertes in 2020
Das Pflegebudget wird durch den übergangsweise festgelegten
krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert in Höhe von 146,55 Euro für das Jahr
2020 berechnet. Um die Liquidität der Krankenhäuser in der Corona-Krise
(geringere Belegung der Krankenhäuser, um freie Kapazitäten zu schaffen) zu
sichern muss der Übergangsbetrag gemäß § 15 Abs. 2a KHEntgG auf 200 Euro erhöht
werden.


Aussetzen von MDK-Prüfungen
In der jetzigen Krisensituation müssen die Krankenhäuser von den sehr
zeitaufwändigen MDK-Prüfungen entlastet und das MDK-Reformgesetz bis auf
Weiteres ausgesetzt werden. Für April/Mai 2020 werden mehrere Zehntausend
MDK-Anfragen in den evangelischen Krankenhäusern eintreffen, die enormen
Bearbeitungsaufwand bei medizinischem und pflegerischem Personal nach sich
ziehen werden. Diese Mitarbeitenden stünden dann nicht für die Corona-bedingte
Patientenversorgung zur Verfügung.


Wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser
Neben den vorgenannten kurzfristigen Liquiditätsthemen zur Sicherstellung der
Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser und zusätzlichen administrativen
Belastungen muss zeitnah auch die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser
in dieser Krisensituation stehen. Hilfreich wäre eine Garantie der durch die
Häuser vereinbarten Budgeterlöse von 2019 (bereinigt um das Pflegebudget)
inklusive Steigerungsraten. Die zusätzlichen Corona-bedingten Kosten sind den
Häusern gesondert zu erstatten.
Um die sonstigen Erlösausfälle (z.B. ambulante Erlöse, Wahlleistungserlöse
etc.), die den Krankenhäusern durch diese außergewöhnliche Lage entstehen,
auszugleichen, sollte der mit dem Faire-Kassenwahl-Gesetz eingeführte
Rechnungszuschlag von 0,42 % auf 2 % erhöht werden.

„Die evangelischen Krankenhäuser und die Diakonie Deutschland setzen auf die
Zusage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass die Bundesregierung durch
gesetzliche Maßnahmen zügig sicherstellen wird, dass die durch die Krise
entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser ausgeglichen werden
und kein Krankenhaus dadurch ins Defizit kommt. Bei unseren Forderungen ist es
uns wichtig hervorzuheben, dass es den evangelischen Krankenhäusern, der
Diakonie Deutschland und dem DEKV e.V. um die Sicherstellung der Versorgung
unserer Patientinnen und Patienten und die Erfüllung unseres
Versorgungsauftrags in diesen außergewöhnlichen Zeiten der Corona-Krise geht
und nicht um eine Bereicherung zu Lasten der Solidargemeinschaft“, betont Maria
Loheide, Vorstand Sozialpolitik Diakonie Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung, 17.03.2020

« Healthcare needs of vulnerable patient groups: available data and existing gaps in Germany with respect to long-term mechanical ventilation | Diakonie Deutschland und DEKV fordern Corona-Sofortprogramm zur Liquiditätsstützung von Krankenhäusern | Leitlinie Coronavirus-Infektion (COVID-19) bei Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige