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Die Bundesärztekammer fordert ein Finanzierungskonzept für die Kinder- und Jugendmedizin

Die Bundesärztekammer fordert ein Finanzierungskonzept für die Kinder- und Jugendmedizin (Pressemitteilung).



Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die im Referentenentwurf des Versorgungsverbesserungsgesetzes vorgesehene frühere Einbeziehung der Kinder- und Jugendmedizin in die pauschale Förderung für ländliche Krankenhäuser. Dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zufolge sollen Kinderkrankenhäuser und kinder- und jugendmedizinische Fachabteilungen
bereits ab dem Jahr 2021 von den Fördermöglichkeiten profitieren können.

„Angesichts der bestehenden Probleme und Herausforderungen bei der
gesundheitlichen Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland bedarf
es jedoch im nächsten Schritt eines umfassenden Versorgungs- und
Finanzierungskonzeptes“, fordert die BÄK in einer Stellungnahme zu dem
Gesetzesentwurf. Darüber hinaus seien auch entsprechende rechtliche Vorgaben
notwendig, um Versorgungslücken zu schließen und eine flächendeckende
Versorgung vorhalten zu können.

Als „grundsätzlich positiv“ bewertet die BÄK die erweiterten
Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Selektivverträge und die Förderung von
Innovationen. Allerdings müssten hier „sehr klare Regelungen“ getroffen werden,
um eine Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten zu
gewährleisten. Dies gelte insbesondere für die Einbindung von digitalen
Dienstleistern sowie von Beratungs-, Koordinierungs- und Managementleistungen.

„Deutlich“ spricht sich die Bundesärztekammer dagegen aus, die Anforderungen an
eine besondere Versorgung bereits mit der Förderzusage des
Innovationsausschusses als erfüllt zu betrachten. Das greife „einer notwendigen
Evaluation von Nutzen und Schaden“ vor, kritisiert die BÄK. Schließlich bedeute
eine Förderzusage noch nicht, „dass die neue Versorgungsform sich später auch
tatsächlich als Bereicherung für die Versorgungslandschaft herausstellt.“

Quelle: Pressemitteilung, 27.08.2020

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