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DKG zur Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes: Zusätzliche Kontrollbürokratie gefährdet die Versorgung

DKG zur Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes: Zusätzliche Kontrollbürokratie gefährdet die Versorgung (Pressemitteilung).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert das aktuelle Inkraftsetzen der Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) mit allem Nachdruck und appelliert an das Bundesgesundheitsministerium und die
Krankenkassen, die Krankenhäuser während der Pandemiezeit nicht mit noch mehr ausufernder Überregulierung und unausgereiften Richtlinien zu belasten.

Strukturprüfungen sollten entsprechend ihres Grundkonzepts die Bürokratielast
in den Krankenhäusern reduzieren und Einzelfallprüfungen ersetzen. Statt einer
Entlastung von den dauerhaften Misstrauensprüfungen des Medizinischen Dienstes
sehen sich die Krankenhäuser nun aber mit einer völlig neuen und tief in
zahlreiche Versorgungs- und Organisationsabläufe eindringenden
Kontrollbürokratie konfrontiert. Dabei gehen viele Anforderungen der Richtlinie
deutlich über die Vorgaben im Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS)
hinaus. Strukturprüfungen verlangen den Krankenhäusern etwa die genaueste
Angabe über Qualifikationen zahlreicher in einem Team tätiger Beschäftigten ab.
Wiederholt werden selbst die Namen und Vornamen von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern abgefragt. Die Krankenhäuser müssen darüber hinaus zahlreiche
Dienstpläne unterschiedlicher Berufsgruppen für mindestens drei
aufeinanderfolgende Monate des vergangenen Jahres vorlegen, also für Zeiten, in
denen coronabedingt hohe Personalausfälle zu beklagen waren. Dies ist für die
Beschäftigten in den Krankenhäusern, die sich in den vergangenen 15 Monaten
immer wieder in extremen Ausnahmesituationen befunden haben, inakzeptabel und
zeigt kein Verständnis für deren Belastung während der Pandemie. Nach
monatelangem intensivem Dauereinsatz offenbart sowohl die Richtlinie als auch
ihr kurzfristiges und aktuell nicht erforderliches Inkraftsetzen eine völlig
mangelnde Sensibilität für die Situation und Stimmung in den Krankenhäusern.
Deswegen hält die DKG ihre Forderung aufrecht, diese bürokratischen Auswüchse
mindestens für die Zeit der Pandemie auszusetzen und die Beschäftigten nicht
nachträglich noch mehr zu belasten als es ohnehin schon der Fall ist. Scheitern
die Krankenhäuser an dieser ungerechtfertigten Nachweislast, bedeutet das für
bereits lang etablierte Abteilungen hohe Einnahmeausfälle. Es trifft auch
wichtige Abteilungen wie zum Beispiel die Geriatrie und in der Folge wird die
Patientenversorgung gefährdet.

Die Kliniken müssen nun zur Einhaltung der vorgegebenen Fristen innerhalb von
fünf Wochen Aktenordner voller Belege und Nachweise zusammenstellen, nachdem
sich das Bundesgesundheitsministerium über drei Monate Zeit mit der Prüfung der
Richtlinie gelassen hat. Die dringende Bitte der DKG, diese Fristen zu
verschieben, wurde ebenso ignoriert wie zahlreiche inhaltliche
Änderungsvorschläge.

„Der MDS zeigt mit seiner Unerbittlichkeit wieder einmal, dass es ihm
keineswegs um Versorgungs- und Qualitätssicherung geht. Vielmehr hat er ein
weiteres Instrument zur kalten Strukturbereinigung gefunden“, sagt Dr. Gerald
Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Die DKG appelliert an Gesundheitsminister
Spahn, die Strukturprüfungen in dieser hochbürokratischen Form mindestens in
der Zeit der Pandemie auszusetzen und die Krankenhäuser nicht noch weiter zu
belasten. „Entbürokratisierung gehört zu den dringendsten Aufgaben einer neuen
Krankenhauspolitik. Nicht nur vor dem Hintergrund des Personalmangels können
wir unseren Beschäftigten nicht noch mehr Verwaltungs- und Nachweisarbeit
zumuten. Hier muss der Gesetzgeber endlich eingreifen“, so Gaß.

Quelle: Pressemitteilung, 27.05.2021

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