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DRG-Statistik PEPP-Statistik

DRG-Statistik PEPP-Statistik (Stand 11.09.2019) (Gesundheitsberichtserstattung des Bundes).



Bei der Fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) handelt es sich um eine jährliche Vollerhebung. Sie erstreckt sich auf alle Krankenhäuser, die nach dem DRG-Vergütungssystem abrechnen und dem Anwendungsbereich des § 1 KHEntgG unterliegen. Einbezogen sind darin auch Krankenhäuser der Bundeswehr, soweit diese Zivilpatienten behandeln und Kliniken der Berufsgenossenschaften,
soweit die Behandlungskosten nicht von der Unfall- sondern der Krankenversicherung vergütet werden. Ausgenommen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug und Polizeikrankenhäuser.

Leistungen von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen nach § 17d
Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) werden im Rahmen der PEPP-Statistik
nachgewiesen. Diese umfasst Fachkrankenhäuser und selbstständige,
gebietsärztlich geleitete Abteilungen an somatischen Krankenhäusern für die
Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Quelle: Gesundheitsberichtserstattung des Bundes, 17.09.2019

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