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DRG-System muss auf den Prüfstand

DRG-System muss auf den Prüfstand - Krankenhausgesellschaft begrüßt Vorstoß des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministers (Pressemitteilung).



Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt die Forderung von Landesgesundheitsminister Dr. Heiner Garg, das System der DRG-Fallpauschalen einer grundsätzlichen Revision zu unterziehen. Ein entsprechendes Eckpunktepapier wird heute in der Berliner Landesvertretung Schleswig-Holsteins
vorgestellt.

KGSH-Geschäftsführer Patrick Reimund erklärt dazu, dass aus Sicht der Kliniken
viele Kritikpunkte Gargs am bisherigen Finanzierungssystem geteilt werden. "Für
die Kosten der Vorhaltung von Leistungen rund um die Uhr und unabhängig von der
tatsächlichen Inanspruchnahme ist das DRG-System blind. Krankenhäuser erhalten
ihr Geld nur über Entgelte für die tatsächliche Behandlung von Patienten. Nur
wenn es Kliniken gelingt, ihre Fallzahlen kontinuierlich zu steigern, können
wirtschaftliche Schieflagen verhindert werden. Die Zahl der Patienten wird aber
durch den medizinischen Bedarf definiert und begrenzt. Deshalb rutschen auch in
Schleswig-Holstein immer mehr Kliniken ins Minus", erläutert Reimund.

Durch eine Basisfinanzierung, die die Vorhaltekosten der Krankenhäuser abdeckt,
sollen nach den Vorstellungen Gargs Krankenhäuser, die für die Versorgung
notwendig sind, abgesichert werden - auch ohne permanent steigende
Patientenzahlen.

Dass die Verantwortung der Länder für die Krankenhausversorgung zukünftig
gestärkt werden soll, ist für die KGSH ebenfalls der richtige Ansatz.
Allerdings muss daraus auch ein stärkeres finanzielles Engagement folgen. Nach
wie vor ist die Finanzierung der Klinikinvestitionen durch die Länder
unzureichend. Das gilt - trotz anzuerkennenden Steigerungen - weiterhin auch
für Schleswig-Holstein. "In das von Finanzministerin Heinold angekündigte
Investitionsprogramm des Landes sollten Mittel für die Strukturentwicklung und
die Digitalisierung der Krankenhäuser aufgenommen werden", fordert Reimund
deshalb.

Quelle: Pressemitteilung, 28.01.2020

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