EBM und AOP-Katalog bei Gastro-& Jejunostomien angepasst
Ambulantes Operieren: EBM und AOP-Katalog zum 01.07.2026 angepasst (KBV).
Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli 2026 neue Gebührenordnungspositionen für den Wechsel und das Entfernen von Gastrostomie- und Jejunostomiekathetern in den EBM aufgenommen und damit einen weiteren Teil der bislang mit Sternchen gekennzeichneten AOP-Katalog-Leistungen auf eine reguläre Abrechnungsgrundlage gehoben.
EBM-Anpassung zum 1. Juli: Neue GOP für Gastrostomie- und Jejunostomiekatheter
Berlin, 02.07.2026
Neu eingeführt wurden GOP 04517, 04519 und 04524 sowie GOP 13413, 13414 und 13416; alle werden vorübergehend extrabudgetär vergütet.
Die GOP 13413, 13414 und 13416 ersetzen die bisherigen Sternchen-GOP, die Vertrags- und Klinikärzte bis zum 30. Juni nach AOP-Katalog Abschnitt 2 abrechnen konnten.
Ist für das Entfernen eines Gastrostomiekatheters eine Ösophago-Gastroduodenoskopie erforderlich, können zusätzlich GOP 04511 oder 13400 abgerechnet werden – ebenfalls extrabudgetär bei entsprechender Kennzeichnung.
Noch offen sind die Beschlüsse für Endosonographie von Magen, Ösophagus, Duodenum, Gallenwegen und Pankreas sowie für MRT-gesteuerte perkutane Biopsie thorakaler Gelenke; beide sollen bis Jahresende folgen.
Parallel wurde im AOP-Katalog Abschnitt 2 die GOP-Zuordnung zur Kardioversion (OPS 8-640.0) korrigiert.
Der schrittweise Abbau der Sternchen-GOP ist ein seit drei Jahren laufender, mühsamer Prozess, der zeigt, wie aufwendig es ist, ambulante Operationsleistungen sauber in den EBM zu überführen, wenn bei der ursprünglichen AOP-Katalog-Erweiterung passende GOP fehlten und behelfsmäßige Zuordnungen getroffen wurden.
Für die betroffenen Kliniken und niedergelassenen Ärzte ist die extrabudgetäre Vergütung ein relevanter Vorteil – sie verhindert, dass die Leistungen das Budget belasten und damit unattraktiv werden.
