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Empfehlungen der Krankenhaus-Kommission mydrg.de





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Empfehlungen der Krankenhaus-Kommission

Flächendeckende Einführung tagesklinischer Behandlungen ist Schritt in die richtige Richtung (DKG).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die aktuellen Empfehlungen der Regierungskommission zur Krankenhausreform. Die flächendeckende Einführung tagesklinischer Behandlungen in den Krankenhäusern ist ein Schritt in die
richtige Richtung. Die von der Kommission vorgeschlagene Option, bisher
vollstationäre Behandlungen ganz oder zeitweise auch tagesklinisch, also ohne
Übernachtung in der Klinik zu erbringen, bedeutet mehr Flexibilität in den
Behandlungsprozessen der Krankenhäuser und ist ein erster Schritt zur von der
DKG geforderten klinisch-ambulanten Versorgung. Sie kommt zudem auch dem Wunsch
vieler Patienten nach, die interdisziplinäre und qualitativ hochwertige
Krankenhausversorgung tagesklinisch oder ambulant nutzen zu können.

Die DKG versteht diese Empfehlungen deshalb ausdrücklich als ersten Schritt
zukünftiger Regelungen zur ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser, dem
weitere folgen müssen. „Für diese weitergehenden Reformschritte müssen jedoch
frühzeitig die vorhandenen Vorschläge der verschiedenen
Selbstverwaltungspartner berücksichtigt, analysiert und einbezogen werden. Das
bisherige Verfahren, dass die Regierungskommission ausschließlich zu
Einzelfragen im Rahmen von kurzen Anhörungen Hinweise von den
Selbstverwaltungspartnern einsammelt, ist nicht ausreichend für einen
umfassenden und konsensorientierten Reformprozess. Insbesondere auch die
zukünftige Einbeziehung der Länder mit deren Verantwortung und Zuständigkeit
für die Krankenhausplanung ist von essenzieller Bedeutung für das Gelingen
einer umfassenden und abgestimmten Reform“, erklärt Dr. Gerald Gaß,
Vorstandsvorsitzender der DKG.

Der jetzt vorgeschlagene erste Schritt bietet die Perspektive, klinische
ambulante Behandlungsprozesse zu entwickeln und im Interesse der Patientinnen
und Patienten einzusetzen. Mit der Umsetzung dieser Empfehlungen können
Krankenhäuser wichtige Praxiserfahrungen sammeln, die sie dann später bei
weitergehenden Ambulantisierungsschritten nutzen können. Für die DKG bleibt
damit das auch im Koalitionsvertrag formulierte Ziel der Einführung von
Hybrid-DRGs zur klinisch-ambulanten Behandlung an den Krankenhäusern im Fokus.

Die in ersten Reaktionen geäußerten Bedenken der Krankenkassen hinsichtlich
einer unkontrollierten Leistungsausweitung teilt die DKG nicht, da die
Kommission für dieses neue Behandlungsangebot die gleichen Voraussetzungen
sieht wie für die vollstationäre Behandlung mit Übernachtung im Krankenhaus.
„Unkontrollierte Fallzahlausweitungen und die Leistungsverlagerung bisher
außerhalb des Krankenhauses erbrachter ambulanter Leistungen sind auch wegen
der unveränderten Prüfungsvorgaben des Medizinischen Dienstes unwahrscheinlich.
Krankenhäuser werden auch für diese tagesklinischen Behandlungen bei der
medizinischen Notwendigkeit die gleichen Maßstäbe anlegen wie für die bisher
vollstationär versorgten Patientinnen und Patienten“, so Gaß.

Tatsächlich ist anders als die Krankenkassen vermuten davon auszugehen, dass
das Gesamtvolumen der Ausgaben der Krankenkassen für Krankenhausbehandlungen
sinkt, weil bei tagesklinischen Behandlungen regelhaft Abzüge bei der
Abrechnung im Einzelfall von bis zu 30 Prozent vorgesehen sind. Diese Abzüge
sind nach den Empfehlungen der Kommission mit rund 140 Euro pro Tag kalkuliert.
Aus Sicht der DKG liegen die potentiellen Einspareffekte bei den Krankenhäusern
aber deutlich niedriger. „Bei der konkreten Umsetzung muss dieser Betrag
überprüft werden, damit diese neue Behandlungsform auch aufwandsgerecht
vergütet wird“, betont Gaß.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Vorschläge der Reformkommission zur Verbesserung
der Vergütung von mehrstündigen Notfallbehandlungen in den Notaufnahmen. Die
Erlöse der Krankenhäuser für diese Patientinnen und Patienten decken seit
vielen Jahren den tatsächlichen Behandlungsaufwand in den Notaufnahmen nicht
ab. Vielfach müssen sie bei akuten Beschwerden über viele Stunden behandelt und
überwacht werden, um so eine stationäre Aufnahme zu vermeiden. Zusammenfassend
sind die Empfehlungen zur Behandlung ohne Übernachtung ein Schritt in die
richtige Richtung, wir erwarten aber, dass hiermit der Grundstein für eine
klinisch-ambulante Behandlung im Krankenhaus gelegt wird und zukünftig engeren
Austausch und regelhafte Beteiligung an der Arbeit der Reformkommission“, sagt
Gaß.

Quelle: DKG, 28.09.2022

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