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Entscheidungen des Schlichtungsausschusses: Thrombektomie und Stentretriever

Entscheidungen des Schlichtungsausschusses: Thrombektomie und Stentretriever (InEK, PDF, 48 kB).



Die vorliegende Konstellation wurde durch die Änderung des OPS-Kataloges 2022 abschließend geregelt. Demnach gilt ab 01.01.2022: Sofern ein Stentretriever, zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.84 bis .86 und zusätzlich ein Thrombektomie-Aspirationskatheter, zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.87 bis .89
verwendet werden, können die jeweiligen Zusatzentgelte abgerechnet werden.
Bis zum 31.12.2021 gilt:
Sofern ein Stentretriever-System (bestehend aus mehreren Komponenten wie z.B.
Führungsdraht, Katheter, weitere Komponenten), zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.84
bis .86, und zusätzlich ein Aspirationskatheter-System (bestehend aus mehreren
Komponenten wie z.B. Microdraht, Aspirationskatheter, Vorrichtung zur Aspiration), zu
kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.80 bis .83, verwendet werden, können für die Systeme
jeweils die Zusatzentgelte ZE152 (für das Stentretriever-System) und ZE133 (für das
Aspirationskatheter-System) abgerechnet werden. Die individuelle Zusammenstellung der
Systeme aus zur Leistungserbringung erforderlichen und geeigneten Einzel-Komponenten
ist möglich.

Begründung:

Ab dem Jahr 2022 wurde der Sachverhalt durch Änderung des OPS geregelt.
Da nicht auszuschließen ist, dass es noch Fälle aus dem Vorjahr geben kann, die in den
Regelungsbereich des Schlichtungsausschusses fallen können, wurde auch für diesen
Zeitraum eine Entscheidung formuliert, die sich an der im OPS 2022 getroffenen Regelung
orientiert.
[...]

Quelle: InEK, 27.04.2022

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