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Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation - Änderungsvereinbarung mydrg.de





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Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation - Änderungsvereinbarung

Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation - Änderungsvereinbarung (InEK).



Zur Umsetzung der Vorgaben des § 17b Abs. 3 S. 6 KHG haben die Vertragsparteien auf Bundesebene eine Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation geschlossen. Danach wird die aus freiwillig an der Kostenerhebung teilnehmenden Krankenhäusern zusammengesetzte Stichprobe um weitere Krankenhäuser ergänzt,

die zur Teilnahme an der Kostenerhebung verpflichtet werden. Auf Basis des als
Anlage 1 der Vereinbarung beigefügten Konzepts werden erstmals zum 31.10.2016
mittels Losverfahren unter notarieller Begleitung zufällig 40 Krankenhäuser aus
dem Entgeltbereich „DRG“ ausgewählt, die für 5 Jahre zur Erhöhung der
Repräsentativität der Kalkulation durch verpflichtende Kalkulationsteilnahme
beitragen. Basis der Ziehung sind Krankenhäuser, die aufgrund ihres
Leistungsspektrums und ihrer Trägerschaft einen wesentlichen Beitrag zur
Verbesserung der Repräsentativität leisten können. Der Ziehung unterliegen nach
der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität alle Krankenhäuser, welche
nicht auf freiwilliger Basis und zugleich erfolgreich an der Kostenerhebung
teilnehmen. (vgl. Anlage 1 der Vereinbarung).

Vereinbarung nach § 17b Abs. 3 Satz 6 KHG
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Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben durch ihre „Ergänzungsvereinbarung
zur Vereinbarung gemäß § 17b Absatz 3 Satz 6 KHG zur Erhöhung der
Repräsentativität der Kalkulation vom 02.09.2016“ (Ergänzungsvereinbarung) eine
Aktualisierung des Ziehungskonzepts – durch Erweiterung des Konzepts für den
Entgeltbereich „PSY“ sowie für die Kalkulation der
Investitionsbewertungsrelationen – vorgenommen (Anlage 1 der
Ergänzungsvereinbarung).

Ergänzungsvereinbarung Repräsentativität Kalkulation inkl. Anlagen
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Ergänzungsvereinbarung_2017_09_01_Repräsentativität_Kalkulation_inkl_Anlagen.pdf
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Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation – Änderungsvereinbarung

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Änderungsvereinbarung zu den
Vereinbarungen zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation geschlossen.
Mit dieser Vereinbarung werden die Vereinbarung zur Erhöhung der
Repräsentativität der Kalkulation vom 02.09.2016 sowie die entsprechende
Ergänzungsvereinbarung vom 01.09.2017 angepasst.

Änderungsvereinbarung vom 17.07.2019

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17072019.pdf (134,75 kB) Download-Hilfe?
Zur besseren Lesbarkeit stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Erhöhung der
Repräsentativität der Kalkulation sowie die entsprechende
Ergänzungsvereinbarung in einer jeweiligen Lesefassung zur Verfügung, in denen
die in der Änderungsvereinbarung konsentierten Anpassungen enthalten sind.

Lesefassung_Vereinbarung_Kalkulationsstichprobe
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Lesefassung_Ergänzungsvereinbarung_Kalkulationsstichprobe
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Lesefassung_Ergänzungsvereinbarung_Kalkulationsstichprobe_17072019.pdf (54,81
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Quelle: href='https://www.g-drg.de/Aktuelles/Erhoehung_der_Repraesentativitaet_der_Kalkulation_Aenderungsvereinbarung'
title='Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation -
Änderungsvereinbarung'>InEK
, 24.07.2019

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