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Fallpauschalen dringend abschaffen

Fallpauschalen abschaffen: Vorschlag zur Reform der Krankenhausvergütung ein erster richtiger Schritt (Ärztekammer Bremen).



Eine Neuregelung der Krankenhausfinanzierung ist schon lange überfällig. Die Ärztekammer Bremen begrüßt deshalb, dass das Bundesgesundheitsministerium endlich ein Konzept vorlegt. „Völlig zu Recht benennt Bundesgesundheitsminister Lauterbach das Fallpauschalensystem als Treiber der Ökonomisierung der
Medizin“, sagt Christina Hillebrecht, die Vizepräsidentin der Ärztekammer
Bremen. „Das wissen die Ärztinnen und Ärzte schon lange.“ Die
Regierungskommission hatte gestern in ihrer Stellungnahme für eine moderne und
bedarfsgerechte Krankenhausversorgung eine grundlegende Reform der
Krankenhausvergütung vorgeschlagen.

Energisch zurück weist die Ärztekammer Bremen allerdings den Vorwurf des
Bundesgesundheitsministers, dass Ärzt:innen medizinisch nicht notwendige
Leistungen erbringen, um die Erlöse der Krankenhäuser zu steigern. Christina
Hillebrecht: „Patientinnen und Patienten aus Gewinnstreben möglichst billig zu
behandeln, entspricht weder der ärztlichen Ethik noch der Realität!“

Das vorgelegte Konzept sei ein Schritt in die richtige Richtung, so die
Ärztekammer Bremen. Das gelte insbesondere für die gesonderte Vergütung der
sogenannten Vorhaltekosten – also die Bereitstellung von Diagnostik- und
Therapiemöglichkeiten. Die diagnostischen und therapeutischen Leistungen der
Krankenhäuser sollen weiterhin über Pauschalen vergütet werden.

„Ob das Konzept den aktuell bestehenden ökonomischen Druck ausreichend
reduziert, bleibt abzuwarten“, so Hillebrecht. „Aus Sicht der Ärzteschaft wäre
eine Abschaffung der Fallpauschalen insgesamt notwendig, mindestens aber die
gesonderte, ausreichende Finanzierung aller patientenbezogenen Personalkosten.“
Nicht nur die Vergütung der examinierten Pflegekräfte, sondern auch andere
Personalkosten im Zusammenhang mit der Patientenversorgung müssen aus den
Fallpauschalen herausgenommen werden. Das gelte für ärztliche Leistungen
gleichermaßen wie für Medizinische Fachangestellte, Hebammen oder
Physiotherapeut:innen.

Die Regierungskommission geht davon aus, diese Änderung zunächst in einer
Übergangsphase von fünf Jahren einzuführen. Bislang sind die Beteiligten wie
Ärztekammern, Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft, aber auch der für die
Krankenhausplanung zuständigen Bundesländer bewusst nicht einbezogen worden.
„Das muss sich dringend ändern“, sagt Christina Hillebrecht. „Die vorgelegten
Vorschläge müssen jetzt zeitnah mit den vor Ort unmittelbar Betroffenen
diskutiert werden.“

Quelle: Ärztekammer Bremen, 07.12.2022

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