Ammerland-Klinik Westerstede erwartet neuen Hauptgeschäftsführer /> Main-Kinzig-Kliniken Finanzausstattung verbessern und Defizitausgleich />

Gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit der Verrechnungs- und Klagewelle der Krankenkassen beschlossen mydrg.de





scatter_plot

Gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit der Verrechnungs- und Klagewelle der Krankenkassen beschlossen

Gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit der Verrechnungs- und Klagewelle der Krankenkassen beschlossen (Bundessozialgericht).



Piepenburg: Nach endgültiger Klärung der fachlichen Streitpunkte müssen die Krankenkassen das zurückbehaltene Geld unverzüglich auszahlen und Klagen sofort zurücknehmen Am 06.12.2018 wurde in einem Spitzengespräch zwischen GKV-Spitzenverband,
Bundesgesundheitsministerium und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) eine Gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit den Klagen und Verrechnungen im Zusammenhang mit der Verkürzung der Verjährungsfrist durch das
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen. Zudem hat das für die
Definition von Qualitätsanforderungen im Krankenhausbereich zuständige Deutsche
Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) Anfang Dezember
die Voraussetzungen für die Abrechnung bestimmter Kodes für Schlaganfälle und
geriatrische Behandlungen klargestellt.

„Mit der Gemeinsamen Empfehlung der Bundesebene und der Klarstellung durch das
DIMDI ist aus unserer Sicht alles geklärt. Wir erwarten nun von den
Krankenkassen, dass sie auf dieser Basis unverzüglich auf die Krankenhäuser
zugehen, die einbehaltenen Gelder zurückzahlen und ihre Klagen zurückziehen“,
fordert der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen
Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg, mit Blick auf die gestern
beschlossene Gemeinsame Empfehlung. In der Gemeinsamen Empfehlung sei
klargestellt, dass die in der Vergangenheit betroffenen Leistungen überwiegend
einvernehmlich zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen erbracht und
abgerechnet wurden. „Die Krankenhäuser haben richtig abgerechnet. Das sehen
jetzt auch die Krankenkassen so.“, unterstreicht Piepenburg. Außerdem ergebe
sich nach den Grund­sätzen von Treu und Glauben ein Vertrauensschutz für die
Kliniken.

„Auf der Basis der Empfehlung müssen die Krankenkassen schnell einlenken.
Ansonsten droht großer Schaden. Einerseits wegen erheblicher finanzieller
Verluste, andererseits steht die vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit
von Krankenkassen und Krankenhäusern auf dem Spiel“, so der
Vorstandsvorsitzende und Landrat des Kreises Heilbronn, weiter.

Um die Wiederholung einer derartigen Situation zu verhindern, fordert die BWKG
den Gesetzgeber zum Handeln auf: „Damit die Krankenkassen nicht einfach nach
Belieben aktuelle Rechnungen mit vermeintlichen Forderungen verrechnen können,
fordern wir ein gesetzliches Aufrechnungsverbot“, so Piepenburg.

Seit Wochen werden die Krankenhäuser im Land mit Rückforderungen verschiedener
Krankenkassen für Behandlungsfälle vor allem aus den Jahren 2014 bis 2016
konfrontiert, die längst abgeschlossen und bezahlt waren. Dies betrifft
insbesondere Komplexbehandlungen bei Schlaganfällen und in der Geriatrie.
Allein durch diese Verrechnungen hatten die Krankenkassen den Kliniken im Land
mindestens 20 Millionen Euro entzogen. Zusammen mit den Klagen in gleicher
Sache beläuft sich das Volumen sogar auf bis zu 40 Millionen Euro.

Quelle: BWKG, 07.12.2018

« Ammerland-Klinik Westerstede erwartet neuen Hauptgeschäftsführer | Gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit der Verrechnungs- und Klagewelle der Krankenkassen beschlossen | Main-Kinzig-Kliniken Finanzausstattung verbessern und Defizitausgleich »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige