GOÄneu-Entwurf mit Update
Aktualisierter GOÄneu-Entwurf vorgelegt: Das hat sich geändert (AÄA).
Umfassende Informationen zur Novellierung finden Sie auf der Themenseite zur GOÄneu.
GOÄneu: BÄK und PKV übergeben überarbeiteten Entwurf ans Ministerium
Stuttgart, 04.08.2026
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsminister eine überarbeitete Fassung des gemeinsamen GOÄneu-Entwurfs übergeben.
Die aktualisierte Fassung wurde am 31. Juli 2026 veröffentlicht und dem Bundesministerium für Gesundheit unter dem neuen Minister Carsten Linnemann übermittelt.
Grundlage der Überarbeitung sind Rückmeldungen ärztlicher Berufsverbände und Fachgesellschaften; sämtliche Anpassungen bewegen sich laut BÄK und PKV innerhalb des 2025 vereinbarten Prognoserahmens.
Drei Stellschrauben wurden justiert: Zum einen wurden weitere Leistungen ins Verzeichnis aufgenommen, etwa die Patientenberatung bei der Anwendung einer DiGA.
Zum anderen wurde das Bewertungsgefüge nachjustiert – Wegegeld sowie Leistungen im Schlaflabor und in der Arthroskopie werden deutlich aufgewertet.
Und drittens wurden Abrechnungsregeln punktuell angepasst; so soll etwa die bisher unter Ziffer 2 vorgesehene Pflicht zum Vermerk der genauen Gesprächsdauer entfallen.
Für die laufende Praxisabrechnung ändert sich zunächst nichts: Der Entwurf bleibt eine Arbeitsgrundlage ohne Rechtskraft, solange keine Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats vorliegt.
Bis dahin gilt uneingeschränkt die aktuelle GOÄ.
Parallel arbeitet das BMG an einem Referentenentwurf; nach Kabinettsbeschluss und Zustimmung des Bundesrats halten BÄK und PKV ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 weiterhin für erreichbar.
