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Grafik zum Ganzjahresausgleich 2021 mydrg.de





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Grafik zum Ganzjahresausgleich 2021

Grafik zum Ganzjahresausgleich 2021 (DEKV, PDF, 120 kB).



Am 9. April 2021 ist die Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Kraft getreten. Die Verordnung regelt unter anderem die Anspruchsberechtigung für Ausgleichszahlungen, den Ganzjahresausgleich 2021
sowie eine Liquiditätssicherung von Krankenhäusern durch zu beantragende
Abschlagszahlungen.

Die Ausgleichszahlungen stellen dabei eine Kompensation für verschobene
elektive Eingriffe bei geeigneten Krankenhäusern zur vorrangigen Versorgung von
COVID-19-Patientinnen und –Patienten dar. Mögliche Überzahlungen in 2021,
verglichen mit dem Jahr 2019 müssen unter Berücksichtigung inflationsbedingter
Preissteigerungen und der Bereinigung von Sachkosten zurückgezahlt werden
(Ausgleich).

Die Pandemie zeigt auch in Krankenhäusern ohne Schwerpunktversorgung von
COVID-19-Patientinnen und –Patienten eine hohe Belastungssituation beim
Personal sowie eine Zurückhaltung in der Bevölkerung bei nicht
lebensnotwendigen Behandlungen. Grundsätzlich führen die erforderlichen
Hygienekonzepte in fast allen Krankenhäusern zu einer Verringerung der
Behandlungskapazitäten. Daher enthält die Verordnung auch eine
Liquiditätssicherung für Krankenhäuser ohne eine Anspruchsberechtigung auf
Ausgleichszahlungen. Dabei handelt es sich um Abschlagszahlungen auf ein
abgesenktes Budget basierend auf dem Referenzjahr 2019. Auch diese finanzielle
Unterstützung der Kliniken muss ausgeglichen werden.

Die wichtigsten Szenarien eines Ganzjahresausgleichs 2021 veranschaulicht
folgende grafische Darstellung des DEKV. Im Fokus steht die Veranschaulichung
des Ganzjahresausgleiches, verknüpft mit Über- und Unterzahlungen. Es handelt
sich um eine Orientierungshilfe ohne den Anspruch sämtliche mögliche Szenarien
abzudecken.

Quelle: DEKV, 28.04.2021

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