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Hamburg: Kosten laufen den Krankenhäusern davon

Hamburg: Krankenhäuser fordern Inflationszuschlag, Wegfall des 2%-igen Selbstbehalts und Fortführung des Versorgungszuschlags (Presseaussendung).



Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) weist auf die sich weiter verschlechternde wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser hin. Die zusätzlich in den letzten Monaten eingetretenen massiven Kostensteigerungen können im Finanzierungssystem der Krankenhäuser nicht über Preisanpassungen weitergeben
werden. Daher brauchen die Krankenhäuser schnelle Hilfe in Form eines gesetzlichen Zuschlags. „Ohne einen zusätzlichen Inflationszuschlag laufen wir
Gefahr, dass die Krankenhäuser dem Kostendruck nur durch Personalabbau und
Reduktion von Versorgungsangeboten begegnen können“, erklärte Joachim Gemmel,
1. Vorsitzender der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG). Außerdem
setzen pandemiebedingte Erlösausfälle und Mehrkosten durch Isolations- und
Hygienemaßnahmen den Krankenhäusern weiterhin massiv zu. Die Hamburgische
Krankenhausgesellschaft rügt den ungerechtfertigten 2 %-igen Selbstbehalt, der
bei der nachgehenden Budgetkorrektur 2021 und 2022 auf den Krankenhäusern
lastet. Zusätzlich endet der Versorgungszuschlag für die Behandlung von
COVID-19 Patienten am 30. Juni 2022, obwohl die Pandemie aller Voraussicht nach
nicht beendet ist. Der 2%-ige Selbstbehalt muss gestrichen werden. Der
Versorgungszuschlag muss bleiben.

Nach über zwei Jahren Pandemie sind die Krankenhäuser von einem Regelbetrieb
weit entfernt. Gleichzeitig schreiben immer mehr Kliniken rote Zahlen. Rund 60
Prozent der Krankenhäuser in Deutschland rechnen für das vergangene Jahr mit
wirtschaftlichen Verlusten und nur noch jedes zehnte Krankenhaus schätzt seine
wirtschaftliche Situation überhaupt noch als gut ein.

Maßgebliche Gründe für die wirtschaftlichen und finanziellen Probleme der
Kliniken sind die Einschränkungen des Regelbetriebs infolge der Corona-Pandemie
und der zunehmende Fachkräftemangel. Die um 13 % 2020 und 14 % 2021 gegenüber
2019 gesunkenen Fallzahlen führen unmittelbar zu Erlösverlusten, die der zum
Jahresende auslaufende Ganzjahresausgleich nur teilweise ausgleicht. „Kliniken
werden durch einen zweiprozentigen Selbstbehalt jedes Jahr erneut belastet.
Dieser Selbstbehalt für 2021 und 2022 muss weg. Wir erinnern an das Versprechen
der alten Regierung, dass kein Krankenhaus durch die Pandemie wirtschaftliche
Probleme bekommen soll.“, so Gemmel.

Für die besonderen Belastungen, denen Krankenhäuser, die COVID-19-Patienten
behandeln, durch Hygiene- und Isolationsmaßnahmen ausgesetzt sind, wurde der
Versorgungszuschlag eingeführt, der nun zum 30. Juni 2022 endet. Danach gibt es
für die Krankenhäuser keinerlei zusätzliche Finanzierung für entstehende
Mehrkosten. „Der Versorgungszuschlag muss bleiben!“, forderte Gemmel: „Er ist
eine zielgenaue Maßnahme, um den Krankenhäusern, die die Last der COVID-19
Versorgung tragen, einen Teil der dadurch entstehenden Mehrkosten zu
finanzieren. Es gibt keinen Grund, den Versorgungszuschlag jetzt zu beenden.
Die Pandemie ist nicht vorbei, sie macht nur Sommerpause. Wenn in dieser Zeit
wenige COVID-19 Patienten in den Krankenhäusern sind, werden auch wenige
Versorgungszuschläge abgerechnet.“

Dramatisch verschärft wird die Situation durch die massiven Preissteigerungen
bei Energie, Medizinprodukten, Medikamenten, IT-Produkten und Dienstleistungen
sowie Lebensmitteln. Diese kurzfristig eingetretene Kostenentwicklung wird im
bestehenden Krankenhaus-Finanzierungssystem nicht berücksichtigt. Die
Steigerungsraten der Krankenhauserlöse sind durch den Veränderungswert
gedeckelt, der sich aus Grundlohnrate und Orientierungswert ergibt. Für das
Jahr 2022 ergab sich hieraus ein maximaler Preisanstieg um 2,32 Prozent.
Dadurch können die aktuell eingetretenen Preisentwicklungen nicht abgefangen
werden. Einen Korrekturmechanismus sieht das derzeitige System nicht vor.
„Daher muss der Gesetzgeber eingreifen und kurzfristig einen Inflationszuschlag
einführen.“, machte Gemmel deutlich.

Weitere Probleme entstünden durch ungedeckte Vorfinanzierungen der
Krankenhäuser bei der hausindividuellen Pflegefinanzierung. Hamburg bilde das
Schlusslicht mit den im Bundesländervergleich wenigsten abgeschlossenen
Pflegebudgets 2020 und 2021. Dieser durch zahlreiche strittige Tatbestände und
Verhandlungsverzögerungen verursachte Rückstand gehe zu Lasten der Liquidität
der Krankenhäuser. Daher fordert die HKG einen Pflegeentgeltwert als
Abschlagszahlung in Höhe von 250 €, der nach Abschluss des Pflegebudgets genau
abgerechnet und ausgeglichen werde und bis dahin die Liquidität der
Krankenhäuser entlaste.

Die HKG fordert die Bundesregierung auf, die Finanzierung der Krankenhäuser
schnell und nachhaltig zu sichern!

Quelle: Presseaussendung, 30.05.2022

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