Herztransplantationen: Land NRW und Uniklinik Essen einigen sich
Uniklinik Essen: Streit um Herztransplantationen ist beendet (Radio Essen).
Das Uniklinikum Essen hat sich vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Vergleich mit dem Land NRW durchgesetzt und kann Herztransplantationen fortsetzen.
Uniklinikum Essen darf nach Vergleich mit NRW weiter Herzen transplantieren
Essen, 13.08.2026 14:52 Uhr
Im Zuge der Krankenhausreform hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann festgelegt, dass am Uniklinikum Essen künftig nur noch kombinierte Herz-Lungen-Transplantationen erlaubt sein sollten.
Dagegen hatte sich das Uniklinikum mit einer Klage gewehrt.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen teilte nun mit, dass zwischen Land und Uniklinikum ein Vergleich zustande gekommen ist.
Damit kann das Uniklinikum Essen weiterhin eigenständige Herztransplantationen sowie weitere und kombinierte Transplantationen durchführen.
Konkret darf das Klinikum zehn Herztransplantationen pro Jahr durchführen.
Das Land stellte zudem klar, dass bei Bedarf auch zusätzliche Transplantationen möglich sind, die mit den Krankenkassen abgerechnet werden können.
Die ursprüngliche Vorgabe, nur noch kombinierte Herz-Lungen-Transplantationen zuzulassen, hätte für das Uniklinikum wohl das Ende der eigenständigen Herztransplantation bedeutet, da isolierte Herzverpflanzungen deutlich häufiger vorkommen als kombinierte Eingriffe.
Das Universitätsklinikum Essen hat sich mit rechtlichen Mitteln erfolgreich gegen diese ministerielle Vorgabe zur Wehr gesetzt.
Das deutet darauf hin, dass die Reformumsetzung auf Landesebene nicht immer widerspruchsfrei verläuft und einzelne Entscheidungen durchaus gerichtlich überprüfbar sind.
Der Leser bleibt im Unklaren darüber, wie es zur festgelegten Zahl von zehn Herztransplantationen pro Jahr kam: Ist diese Fallzahl-Grenze eine bewusste Mindestmenge oder Ergebnis der Verhandlungslösung.
Der Vergleich lässt sich auch als Signal an andere Universitätsklinika lesen, bei ähnlichen Einschränkungen in den hochspezialisierten Leistungsgruppen ebenfalls den Rechtsweg als Option in Betracht zu ziehen.
