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Kabinettsentwurf zur Reform des Medizinischen Dienstes nicht konsequent genug

Kabinettsentwurf zur Reform des Medizinischen Dienstes nicht konsequent genug (Klinikverbund Hessen).



Der heute vorgelegte Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Reform des Medizinischen Dienstes sei nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen e. V. nicht konsequent genug, um eine tatsächliche Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes von den Krankenkassen und eine faire Überprüfung der
Krankenhausrechnungen zu ermöglichen. „Grundsätzlich ist das Ziel eines unabhängigen Medizinischen Dienstes zu begrüßen, es ist nur nicht konsequent umgesetzt; gegenüber dem Referentenentwurf sind sogar Rückschritte zu verzeichnen“, stellt Clemens
Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen e. V. fest. So sei nun
eine Dominanz der Kassenvertreter im Verwaltungsrat vorgesehen, während
Vertreter der Ärztekammern und Pflegeverbände ohne Stimmrecht blieben und eine
Vertretung der Leistungserbringer nach wie vor nicht vorgesehen sei.

Während für Krankenhäuser immer mehr Qualitätsstandards beschlossen würden, sei
bei diesem Gesetzentwurf bisher die Chance verpasst worden, verbindliche
Vorgaben für die Qualität von Gutachten des Medizinischen Dienstes zu machen.
„Den Kliniken liegen Gutachten des Medizinischen Dienstes vor, in denen ohne
jede inhaltliche Begründung und ohne auf die vorgelegte Dokumentation im
Einzelnen einzugehen, die stationäre Behandlungsnotwendigkeit oder tatsächliche
erbrachte Leistungen gestrichen werden, oft von Ärzten, die nicht einmal
Fachärzte der behandelnden Fachrichtung sind“, weiß Reinhard Schaffert,
Geschäftsführer des Klinikverbundes. Dass sich nach dem derzeitigen
Gesetzentwurf aufgrund solcher Gutachten eine höhere Prüfquote oder gar
Strafzahlungen für die Krankenhäuser ergeben könnten, sei für Schaffert, selbst
Arzt und Krankenhausbetriebswirt, ein Unding.

„Grundsätzlich halten wir die eingeschlagene Richtung der Reform des
Medizinischen Dienstes für richtig, aber die Ziele sollten dann auch konsequent
verfolgt werden; das werden wir auch weiterhin einfordern“, so Schaffert. Die
im Klinikverbund Hessen e. V. zusammengeschlossenen kommunalen und öffentlichen
Krankenhäuser in Hessen würden das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren
weiterhin konstruktiv begleiten.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 17.07.2019

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