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Kliniken müssen Pflegekosten seit zwei Jahren vorfinanzieren

Kliniken müssen Pflegekosten seit zwei Jahren vorfinanzieren (Pressemitteilung).



Verzögerungstaktik der Krankenkassen verhindert vielfach den Abschluss der Pflegebudgets. Berlin, d. 25. Februar 2022. Vielleicht erinnern sich manche Gesundheitspolitiker noch: Es war politischer Wille, die Pflege auskömmlich zu finanzieren. Deshalb wurden die Budgets
für diesen wichtigen Bereich aus den Fallpauschalen ausgegliedert – Budgets, die mit den Krankenkassen für jedes Krankenhaus einzeln verhandelt werden müssen. „Hier ist allerdings eine Unwucht
entstanden, die sehr vielen Häusern sehr große Sorgen macht und sie immer
weiter in finanzielle Schwierigkeiten bringt“, erklärte VKD-Präsident Dr. Josef
Düllings im Rahmen einer Sitzung des VKD-Präsidiums. Das Gremium beschäftigte
sich in dieser Woche einmal mehr u.a. mit dieser Situation.

Bisher hat nur ein Drittel der Krankenhäuser für 2020! ein Pflegebudget
aushandeln können – und das unter Inkaufnahme überbordender Nachweispflichten.
In Bayern ist die Situation zwar deutlich besser, aber das ist die Ausnahme.
Für das Jahr 2021 sieht es noch schlechter aus. Bereits vorliegende
Vereinbarungen kamen zudem vielerorts nur deshalb zustande, weil die
betreffenden Kliniken wegen fehlender Liquidität zustimmen mussten. Dr.
Düllings: „Das alles konterkariert das Ziel einer vollumfänglichen
Pflegefinanzierung. Ein Unding auch angesichts des bekanntlich erheblichen
Fachkräftemangels.“

Fehlende Vereinbarungen bedeuteten für die betroffenen Krankenhäuser, dass sie
die Kosten für die Pflege vorfinanzieren mussten. Das tun sie inzwischen seit
zwei Jahren! Zudem wissen sie nicht, ob sie das verauslagte Geld auch
tatsächlich in der notwendigen Höhe (irgendwann) zurückbekommen werden. Dies in
einer Situation, in der – man kann nicht oft genug darauf hinweisen – die
Mehrzahl der Kliniken ohnehin bereits finanzielle Schwierigkeiten hat.

In einem offenen Brief haben VKD-Präsident Dr. Josef Düllings und
Geschäftsführer Dr. Jens-Uwe Schreck die Mitglieder des
Bundestags-Gesundheitsausschusses bereits auf diese Schieflage aufmerksam
gemacht. Das Präsidium verwies jetzt nochmals auf die Notwendigkeit, diese
prekäre Lage sehr schnell zu beenden.

Damit die Finanzierung der Pflege künftig rechtlich sicherer erfolgt, fordert
der VKD, dass die derzeit überbordenden Nachweispflichten und der Umfang der
beizubringenden Unterlagen durch den Gesetzgeber definiert und auf ein
sinnvolles Maß reduziert werden. VKD-Pressesprecher Dr. Falko Milski betont:
„Art und Ausmaß der Nachweise dürfen nicht auf die Ortsebene und in den
Ermessenspielraum der Krankenkassen verlagert werden. Die Krankenkassen müssen
endlich begreife, dass es sich beim Pflegebudget um eine
IST-Kosten-Finanzierung handelt.“

Eine Anpassung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes könne gegebenenfalls die
Kassen zur Beschleunigung der Verhandlungen motivieren. Auch die gesetzliche
Dynamisierung eines bereits vereinbarten Pflegeentgeltwertes könne hilfreich
sein, da Krankenhäuser ohne Budgetabschluss auf den des vorausgegangenen
Vereinbarungszeitraum zurückfielen und zwischenzeitlich erfolgte tarifliche
Anpassungen dann nicht berücksichtigt würden.

„Wir sind inzwischen im Jahr 2022. Wie lange sollen die Krankenhäuser noch die
Pflegebudgets für die Krankenkassen vorstrecken? Wenn diese ihre
Verzögerungstaktik nicht aufgeben, muss der Gesetzgeber mit entsprechenden
Regelungen eingreifen“, so der VKD-Präsident. So gehe es jedenfalls nicht
weiter.

Quelle: Pressemitteilung, 25.02.2022

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