Abrechnungspruefung des MDK auf der Agenda des Bundesgesundheitsministers /> Fachberater SAP BW in Hamburg m/w/d Mobil ISC GmbH />

Kliniken sind Opfer beliebiger Pruefverfahren der Krankenkassen DKG mydrg.de





scatter_plot

Kliniken sind Opfer beliebiger Pruefverfahren der Krankenkassen DKG

Kliniken sind Opfer beliebiger Prüfverfahren der Krankenkassen - DKG zum Bericht des Bundesrechnungshofes zu Klinikrechnungen (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Zur Kritik des Bundesrechnungshofes am Verfahren der Krankenhausrechnungsprüfungen erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Die vom Bundesrechnungshof beklagten pauschalen Kürzungen von Krankenhausrechnungen sind in
der Tat Realität. Sie sind das Ergebnis eines asymmetrischen Rechts- und Abhängigkeitsverhältnisses der Krankenhäuser gegenüber den Krankenkassen. Dabei sind die Krankenhäuser in einer systematischen Verliererposition. Denn die Krankenkassen können durch die
Einleitung von Rechnungsprüfungen Verrechnungen mit laufenden Leistungen der Krankenhäuser beliebig vornehmen. Nicht die Krankenhäuser kaufen sich von Prüfungen frei. Vielmehr handelt es sich um erzwungene Rabattverträge zu Gunsten einzelner Krankenkassen.

Die Sorge des Bundesrechnungshofes, dass auf diese Weise überhöhte Rechnungen
ungeprüft bleiben, ist nicht gerechtfertigt. Die Krankenhäuser haben für
überhöhte Rechnungen überhaupt keine Spielräume. Der Bundesrechnungshof selbst
schreibt in seiner Erklärung: ‚Das Krankenhausentgeltgesetz, der
Fallpauschalen-Katalog und sonstige Abrechnungsbestimmungen lassen für die
Vergütung von Krankenhausbehandlungen keine Abweichungen zu‘. Auch von einer
Reduzierung oder zu wenigen Einzelfallprüfungen kann nicht die Rede sein. Die
Krankenhäuser werden in den letzten Jahren von einem massiven Anstieg der
Einzelfallprüfungen heimgesucht. Diese haben sich längst von der gesetzlichen
Vorgabe, dass nur Auffälligkeiten Prüfungen auslösen, abgekoppelt. Inzwischen
ist die Einzelfallprüfung von den Kassen missbräuchlich zu einer
einzelfallunabhängigen Systemprüfung umfunktioniert worden. Gegenstand der
Prüfverfahren ist in der Regel auch nicht die Qualität der Behandlung und das
Wohl des Patienten. Es geht vielmehr um formale Kriterien, wie die Diskussion
über absolut ungerechtfertigte Kürzungen in der Behandlung von geriatrischen
Patienten und Schlaganfallpatienten im Herbst des vergangenen Jahres gezeigt
hat.

Die DKG appelliert an die Koalitionsfraktion, die angekündigte Reform des
Prüfverfahrens im Krankenhausbereich schnell anzugehen und dabei insbesondere
dem Recht der Krankenkassen auf Verrechnung in Frage gestellter Rechnungen
einen Riegel vorzuschieben und zugleich die Einzelfallprüfungen, die das Gesetz
vorsieht, so zu konkretisieren und zu begrenzen, dass tatsächlich nur
Auffälligkeiten geprüft werden. Zudem muss der MDK in eine von den
Krankenkassen unabhängige Prüfinstanz überführt werden.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 11.04.2019

« Abrechnungspruefung des MDK auf der Agenda des Bundesgesundheitsministers | Kliniken sind Opfer beliebiger Pruefverfahren der Krankenkassen DKG | Fachberater SAP BW in Hamburg m/w/d Mobil ISC GmbH »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige