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Klinikverbund Hessen berechnet erhebliche Unterdeckung beim vorläufigen Pflegeentgelt

Klinikverbund Hessen berechnet erhebliche Unterdeckung beim vorläufigen Pflegeentgelt (Pressemitteilung).



Wenn am 01.01.2020 die Abrechnung der Pflegeentgelte beginnt, hätten nach Berechnungen des Klinikverbunds Hessen e. V. die meisten Krankenhäuser zunächst große Probleme, ihre Pflegepersonalkosten zu finanzieren. Gerade Krankenhäuser, die einen hohen Anteil an
pflegeintensiven Leistungen haben, werden vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit den Krankenkassen durch die vorläufige Abrechnung der Pflegeentgelte weit weniger Einnahmen haben, als sie an Kosten für das Pflegepersonal aufwenden müssen, stellt Clemens Maurer,
Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Hintergrund ist eine
Regelung zur vorläufigen Abrechnung der neuen Pflegeentgelte. Nach dieser
Regelung rechnen die Krankenhäuser bis zur Vereinbarung eines individuellen
Pflegebudgets und Pflegeentgeltes einen Betrag von 130 € pro Belegungstag zur
Finanzierung des Pflegepersonals ab. Nach den Berechnungen des Klinikverbundes
reiche dieser nicht aus, um die aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliederten
Pflegekosten zu decken.

„Einerseits werden ab dem 1. Januar 2020 sofort die DRG-Fallpauschalen ohne die
vorher darin enthaltenden Kosten für das Pflegepersonal abgerechnet,
andererseits wird es lange dauern, bis die Kliniken das Budget für 2020 mit den
Krankenkassen vereinbart haben; aufgrund der neu zu verhandelnden Tatbestände
und deren Komplexität in vielen Fällen bis über das Jahr 2020 hinaus,“ meint
Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds. Der
vorläufig festgesetzte Betrag von 130 € pro Belegungstag reiche zum Ausgleich
der in den DRG fehlenden Beträge kaum aus, was die Kliniken in erhebliche
Liquiditätsprobleme bringen wird.

„Der nachteilige Effekt ist um so stärker, je höher der Anteil der
pflegeintensiven Leistungen ist; er wird also vor allem Bereiche wie Pädiatrie,
Geriatrie und Intensivmedizin betreffen,“ erläutert Reinhard Schaffert,
Geschäftsführer des Klinikverbundes. Denn die Pflegekosten würden DRG-bezogen
aus den Fallpauschalen herausgerechnet, was bei pflegeintensiven Leistungen zu
einer stärkeren Minderung des verbleibenden DRG-Erlöses führe. Habe das
Krankenhaus einen hohen Anteil dieser DRG-Leistungen, wäre sein Erlös daher
nach der Umstellung umso niedriger, während die Pflegepersonalkosten
entsprechend hoch seien. Dagegen sei das vorläufige Pflegeentgelt unabhängig
von der DRG und den tatsächlichen Pflegepersonalkosten.

„Dieser Effekt konterkariert die Zielsetzung des Pflegebudgets, die
Pflegepersonalkosten vollständig und auskömmlich außerhalb der Fallpauschalen
zu finanzieren,“ stellt Schaffert fest. Eine solche Liquiditätslücke könne sich
kein Krankenhaus leisten. Denn der Ausgleich auf die tatsächlichen zustehenden
Pflegepersonalkosten erfolge meist erst in den Folgejahren. „Bis dahin droht
vielen Kliniken die Zahlungsunfähigkeit,“ meint Schaffert.

Die bessere Alternative zur vorläufigen Finanzierung sei ein an der
tatsächlichen DRG-Minderung angelehnter vorläufiger Pflegeentgeltwert, den das
InEK im Rahmen der Entwicklung des Pflegeentgeltkataloges ermitteln könnte.
Dazu müsse allerdings die bestehende gesetzliche Regelung in einem der
laufenden Gesetzgebungsverfahren noch vor Ende des Jahres angepasst werden.

Quelle: Pressemitteilung, 13.06.2019

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