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Kodierhilfe 2019 Abrechnung Verguetung Gerinnungsstoerungen Zusatzentgelt

Kodierhilfe 2019 Abrechnungsbroschüre: Vergütungsregeln bei Gerinnungsstörungen (CSL-Behring, PDF, 1,2 MB).



Mit dem Fallpauschalenkatalog für das DRG Jahr 2018 wurden neue Regeln bzgl. der Vergütung von Blutgerinnungsstörungen eingeführt. Neben dem seit 2013 gültigen extrabudgetären „Bluterentgelt“ ZE20XX-97 zur Vergütung der Behandlung von Blutern mit
Blutgerinnungsfaktoren, gibt es seit 2018 drei unbewertete intrabudgetäre Zusatzentgelte für die Behandlung von temporären Blutgerinnungsstörungen mit Blutgerinnungsfaktoren. Für 2019 wurde die Jahreszahl angepasst. Die Zusatzentgelte sind somit:
ZE2019-137 für die Gabe von rekombinantem Faktor VII, ZE2019-138 für die Gabe von Fibrinogenkonzentrat und ZE2019-139 für die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren (nicht Fibrinogen oder akt. Faktor VII).

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Quelle: CSL-Behring, 15.02.2019

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