Krankenhausentgeltkatalog 2021 verabschiedet
Krankenhausentgeltkatalog 2021 verabschiedet (DKG).
Die Selbstverwaltungspartner haben es auch in der besonderen Situation des laufenden Jahres geschafft, den Entgeltkatalog für die Krankenhäuser zu verabschieden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) konnten sich auf den für 2021 geltenden Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog)
verständigen. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 eine verbindliche
Abrechnungsgrundlage für rund 19 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr
und steuert ein Finanzierungsvolumen von über 75 Milliarden Euro.
Nachdem im vergangen Jahr mit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus
den Fallpauschalen ein Systemwandel umgesetzt werden musste, waren neben den
jährlichen Anpassungen des Fallpauschalenkatalogs nachlaufende Präzisierungen
bei der Abgrenzung der Pflegepersonalkosten zu klären. Darüber konnten in einem
konstruktiven Dialog einvernehmliche Lösungen zur Klärung von strittigen Fragen
zur Ermittlung des Pflegebudgets erreicht werden. Sie enthalten wichtige
Klarstellungen, um die Budgetverhandlungen vor Ort von Konfliktpotential zu
befreien.
Positiv hervorzuheben ist, dass das InEK bereits erste Schritte zur Abbildung
von Patienten mit einer COVID-Erkrankung im Fallpauschalensystem für 2021
vollzogen hat. Außerdem wurde die Vergütung der Behandlung von Kindern weiter
verbessert. So wurden neue unbewertete teilstationäre DRGs für Kinder in den
Katalog aufgenommen.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, hebt hervor: „Es ist
erfreulich, dass es uns auch in diesem Jahr gelungen ist, bei diesem komplexen
Verhandlungsprozess doch noch zu einer Einigung zu kommen. Insbesondere die
Klarstellungen zum Pflegebudget sollen bereits die aktuellen
Budgetverhandlungen von dem erheblichen Konfliktpotential befreien.“
Der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärt dazu: „Wir begrüßen, dass wir
auf Bundesebene diese Klarheit geschaffen haben und vertrauen darauf, dass sich
die Budgetverhandlungen dann auch nach diesem Geist der Vereinbarungen richten
werden.“
Der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian
Reuther, lobt: „Auch unter den zusätzlichen Aufgaben der COVID-19-Pandemie ist
es gelungen, das DRG-System in gewohnter Weise konstruktiv
weiterzuentwickeln."
Eine Verständigung erreichten die Verhandlungspartner auch beim
pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und
psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2021).
Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam
getragene InEK auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern
weiterentwickelt.
Quelle: DKG, 06.11.2020