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Krankenhausfinanzierung muss reformiert werden

Krankenhausfinanzierung muss reformiert werden (KKVD).



Im Gesundheitsausschuss des Bundestages findet heute eine Anhörung zur zukünftigen Krankenhausfinanzierung statt. Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) setzt sich für eine tiefgreifende Reform ein und schlägt
einen Umbau des Finanzierungssystems in zwei Schritten vor.

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Die Anträge der Fraktionen
von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zeigen eine zentrale Baustelle der
kommenden Legislaturperiode auf. Die Krankenhausfinanzierung muss reformiert
werden. Bereits vor der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass das jetzige
Finanzierungssystem einer Überarbeitung bedarf. Das Fallpauschalen-System (DRG)
führt bei gleichzeitig zu geringen Investitionsmitteln durch die Bundesländer
zu Fehlanreizen und garantiert keine auskömmliche Finanzierungsgrundlage für
eine verlässliche Versorgung. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass das Thema der
Vorhaltekosten sowie die Berücksichtigung der Bedarfe Eingang in den
politischen Diskurs gefunden haben.“

Der kkvd setzt sich seit langem für diese Forderungen ein. Der Verband schlägt
mit einem eigenen Reformkonzept den Umbau der Krankenhausfinanzierung in zwei
Schritten vor.

„In einem ersten Schritt werden sowohl notwendige Bedarfe als auch
vorzuhaltende Strukturen mittels öffentlicher Qualitäts- und Leistungsdaten,
demografischer Prognosen und Fahrtzeiten ermittelt. Mit diesem Wissen und auf
Grundlage eines ‚Leistungsstärkenmodells‘, mit dem Kapazitäten einer
Erweiterten Versorgung konsequent anhand etablierter Fachdisziplinen neu
ausgerichtet werden, kann Krankenhausplanung ihrem Anspruch gerecht werden.

In einem zweiten Schritt haben bedarfsnotwendige Krankenhäuser in einem
‚Optionsmodell‘ die Möglichkeit, Sicherstellungszuschüsse für die Vorhaltung
bestimmter Leistungen und Strukturen zu erhalten. In Fällen, in denen die
Standardfinanzierung nicht ausreicht, können die Einrichtungen eine
entsprechende Prüfung beantragen. Wenn sie eine Deckungslücke nachweisen
können, beispielsweise durch einen strukturierten und vom Wirtschaftsprüfer
attestierten Nachweis, sollten sie grundsätzlich einen Anspruch auf eine
Vorhaltekostenfinanzierung haben. So kann es gelingen, medizinische Versorgung
wirtschaftlich nachhaltig und im Sinne der Patientinnen und Patienten zu
organisieren“, so Rümmelin abschließend.

Der kkvd hat in einem Positionspapier seine Vorschläge zur Reform der
Krankenhausfinanzierung und -planung zusammengefasst.

Quelle: KKVD, 19.05.2021

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