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Krankenhausrechnungen Pruefungen auf Rekordniveau mydrg.de





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Krankenhausrechnungen Pruefungen auf Rekordniveau

Krankenhausrechnungen: Prüfungen auf Rekordniveau (MDK-Nordrhein).



Über 321.000 Rechnungen nordrheinischer Krankenhäuser prüfte der MDK Nordrhein im Auftrag der Krankenkassen im Jahr 2018. 50,3 Prozent der Rechnungen wurden um durchschnittlich 2.000 Euro pro Fall gekürzt. Das waren insgesamt fast 307
Millionen Euro. Für das Bundesgebiet wird die Kürzungssumme auf über 3
Milliarden Euro geschätzt. Bei einem Prozent der Rechnungen führte die
Korrektur zu einem höheren Betrag. In mehr als 90 Prozent der Fälle stimmten
die Kliniken den Änderungen zu.

Die Zahl der Abrechnungsprüfungen in Krankenhäusern ist seit Jahren steigend.
Über­prüfte der MDK Nordrhein 2015 noch rund 140.000 Rechnungen, hat sich die
Zahl bis 2018 mehr als verdoppelt und ist auf über 321.000 gestiegen. Das
entspricht einer Prüf­quote von 17 Prozent der Krankenhausfälle der
beauftragenden Krankenkassen. Trotz steigender Prüfaufträge liegt der Anteil
der beanstandeten Rechnungen in den vergange­nen Jahren konstant über 60
Prozent. Deshalb rechnet der MDK Nordrhein mit einer wei­teren Steigerung der
Auftragszahlen.

Die Analyse der Prüfungen zeigt, dass sich die Kliniken in der Qualität ihrer
Abrechnungen deutlich unterscheiden. In einigen Häusern gibt es nur wenige
Korrekturen. In anderen Kli­niken prüft der MDK Nordrhein sehr viele Rechnungen
und über 70 Prozent davon werden beanstandet.

„Dies führt dazu, dass das Ziel der richtigen und gerechten Vergütung im
Krankenhausbe­reich verfehlt wird“, sagt Andreas Hustadt, Geschäftsführer des
MDK Nordrhein. Leidtra­gende seien auf lange Sicht alle Kliniken, die korrekt
abrechnen. Die steigende Zahl der Prüfungen binde in Krankenhäusern, bei Kassen
und beim MDK eine Vielzahl personeller und finanzieller Ressourcen, die für die
Versorgung von Patientinnen und Patienten an an­derer Stelle fehlten. Hustadt
appelliert an den Gesetzgeber und an die Verantwortlichen von Krankenhäusern
und Kassen, Regelungen zu finden, die den Systemfehler korrigieren.

Auch der Bundesrechnungshof hat sich jüngst für eine Neuausrichtung bei der
Prüfung von Klinikrechnungen ausgesprochen. So fordert er unter anderem, den
Anreiz für korrek­tes Abrechnen bei den Krankenhäusern zu stärken. Bislang
gehen Krankenhäuser bei zu hohen Rechnungen nur das Risiko ein, dass die
Rechnung auf den richtigen Betrag gekürzt wird. Für jeden geprüften Fall, bei
dem die Rechnung nicht beanstandet wird, erhält das Krankenhaus hingegen eine
Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro. Auf diesem Weg haben die
nordrheinischen Krankenhäuser im Jahr 2018 mehr als 34 Millionen Euro bei den
Kassen geltend machen können

„Oft müssen wir Rechnungen korrigieren, weil Patienten zu lange im Krankenhaus
liegen oder weil eine stationäre Versorgung nicht notwendig war“, erklärt Dr.
Klaus-Peter Thiele, leitender Arzt des MDK Nordrhein. „Nicht selten kommt es
auch zu einer Steigerung des Rechnungsbetrages durch die Wahl einer
unzutreffenden, aber teuren Hauptdiagnose.“

Eine weitere Ursache für die vielen beanstandeten Rechnungen sieht der MDK
Nordrhein in dem immer komplexer werdenden Fallpauschalensystem. Waren es im
Jahr 2003 rund 660 Fallpauschalen, so hat sich die Zahl bis 2019 auf 1.318 fast
verdoppelt. Eine verein­fachte Abrechnung würde laut MDK Aufwand und
Beanstandungen reduzieren. Um rele­vante Fragen der Krankenhäuser zu den
aktuellen Neuerungen und zur richtigen Kodie­rung zu klären, wird der MDK die
Controllerinnen und Controller der nordrheinischen Kli­niken in diesem Jahr
erstmals zu gemeinsamen Gesprächen einladen.

Bei den vielen Prüfungen zur angemessenen Verweildauer werden die
Gutachterinnen und Gutachter aber auch mit Problemen konfrontiert, die aus
Sicht des MDK im Sinne ei­ner guten Patientenversorgung gelöst werden müssen.
Dabei geht es vor allem um die Si­cherstellung der medizinischen und
pflegerischen Betreuung im unmittelbaren Anschluss an den
Krankenhausaufenthalt. Dazu sei zum einen das Entlassmanagement der Kliniken
gefordert. Zum anderen seien aber auch niedergelassene Ärzte,
Pflegeeinrichtungen, Kommunen und Kassen in der Pflicht, eine leistungsfähige
vor- und nachstationäre Versor­gung sicherzustellen.

Information zur Abrechnungsprüfung

Der Gesetzgeber verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen, die Abrechnungen
von Krankenhäusern zu überprüfen und damit die Medizinischen Dienste zu
beauftragen. Der MDK Nordrhein prüft 175 Krankenhäuser. Das sind 9 Prozent
aller deutschen Kliniken. Fast 80 Prozent der Rechnungen prüfen Gutachterteams
des MDK vor Ort in den Kranken­häusern.

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Zahlen und Fakten

Fallbeispiele

Grafik"Geprüfte Rechnungen 2018"

Grafik "Beanstandete Rechnungen 2016 bis 2018"

Von den über 321.000 geprüften Rechnungen wurde jede zweite um durchschnittlich
2.000 Euro gekürzt. Während die Abrechnungsprüfungen in Krankenhäusern seit
Jahren steigen, liegt der Anteil beanstandeter Rechnungen in den vergangenen
Jahren konstant über 60 Prozent.

Quelle: MDK-Nordrhein, 13.02.2019

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