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Krankenhausversorgung: MDK-Reformgesetz belastet Versicherte mydrg.de





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Krankenhausversorgung: MDK-Reformgesetz belastet Versicherte

Krankenhausversorgung: MDK-Reformgesetz belastet Versicherte (BKK Landesverband Bayern).



Der Entwurf eines MDK-Reform-Gesetzes (MDK – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) würde die Versicherten nach Einschätzung der Betriebskrankenkassen (BKK) teuer zu stehen kommen: Weil vor allem die Prüfung von Krankenhausabrechnungen im Auftrag der
Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stark eingeschränkt würde, bliebe ein Großteil fehlerhafter Krankenhausrechnungen ungeprüft. Die Beitragszahler wären durch die Reform finanziell belastet; rund eine Milliarde Euro droht der GKV verloren zu gehen,
warnt der BKK Landesverband Bayern. Wird der Entwurf Gesetz, würden GKV-weit
die Zusatzbeiträge ohne jeglichen Gegenwert für die Versicherten steigen.

Der GKV-Spitzenverband wies zuletzt darauf hin, dass 56 Prozent der geprüften
Krankenhausrechnungen bewusst oder unbewusst fehlerhaft sind. Allein im Jahr
2017 flossen aufgrund der durch die Krankenkassen veranlassten Prüfungen rund
2,8 Milliarden Euro an die Versichertengemeinschaften zurück. Sigrid König,
Vorständin des BKK Landesverbandes Bayern: „Kein Mensch käme auf die Idee, im
Flugverkehr die Prüfquote zu reduzieren, weil dort die Fehlermeldungen
zunehmen. Wer Abstürze vermeiden will, geht an die Ursachen heran.“

Die Ursachen der hohen Prüfzahlen sieht König im bestehenden Abrechnungs- und
Kalkulationssystem für Krankenhausleistungen (DRG), in der unzureichenden
Finanzierung der Investitionskosten und in teilweise überflüssigen
Krankenhausbetten. Statt diese Themen anzugehen, lässt man die Krankenhäuser
das notwendige Geld über die Abrechnungen holen. Da sowohl die fehlerhaften
Abrechnungen als auch die Zahl der Prüfungen zunehmen, steigen die Prüfquoten
in den Krankenhäusern seit Jahren an. Je mehr Prüfungen stattfinden, desto mehr
Rückflüsse erzielen die Krankenkassen. Ein Finanzierungsmodell von
Krankenhäusern über einen Freibrief bei den Abrechnungen lehnt König ab. Hier
würden gerade die verantwortungsvoll arbeitenden Krankenhäuser bestraft.

Der BKK Landesverband Bayern begrüßt zwar, dass das Gesetz langjährige
Forderungen der GKV aufgreift, wie die Veröffentlichung der Prüfquote je
Krankenhaus oder hohe Sanktionen für Krankenhäuser, die bewusst falsch
abrechnen. Kontraproduktiv ist jedoch das Vorhaben, eine Prüfquotenobergrenze
beziehungsweise Prüfquotenregelung einzuführen. Zudem würde eine prozentuale,
quartalsbezogene und krankenhausindividuelle Prüfquote vor allem kleinere
Krankenkassen in ihrer Prüftätigkeit unverhältnismäßig einschränken und
bestehende Wettbewerbsverzerrungen der Krankenkassen untereinander verstärken.
Allein die Betriebskrankenkassen in Bayern würden bis zu 16 Prozent ihrer
stationären Fälle für mögliche Prüfungen verlieren. Um eine hinreichende
Prüfquote erfüllen zu können, müssten die Krankenkassen zumindest
Arbeitsgemeinschaften zur Erfüllung der Prüfquote bilden können. Der BKK
Landesverband Bayern fordert weitergehend, den Krankenkassen eine Mindestzahl
an Prüfungen zu ermöglichen.

Überdies sieht das MDK-Reformgesetz ein Verbot für Krankenkassen vor,
Falschabrechnungen mit laufenden Zahlungsverpflichtungen zu verrechnen.
Rechtlich bedenklich, denn dadurch würde ein im Bürgerlichen Gesetzbuch
verankertes Recht für die Krankenkassen ausgehebelt. Da das Gesetz bislang auch
nicht vorsieht, bis wann das Krankenhaus etwaige Rückforderungen erstatten
muss, wären fortlaufende Rechtsstreitigkeiten mit höheren Rücklagen und
Verwaltungskosten der Krankenkassen vorprogrammiert. Auch eine Verbindlichkeit
der Prüfentscheidungen des MDK für die Krankenkassen lehnt der BKK
Landesverband als rechtlich problematisch ab. Kein Krankenhaus würde eine
solche Verbindlichkeit akzeptieren.

Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts
die Interessen der Betriebskrankenkassen und ihrer Versicherten in Bayern.
Aktuell zählt der BKK Landesverband Bayern 16 Betriebskrankenkassen als
Mitglieder mit über 3,1 Millionen Versicherten (Kassensitz). In Bayern selbst
leben mehr als 2,4 Millionen Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse (BKK)
versichert sind. Damit verfügen die Betriebskrankenkassen im Freistaat über
einen GKV-Marktanteil von rund 22 Prozent.

Quelle: BKK Landesverband Bayern, 28.05.2019

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