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Landesbasisfallwert 2019 Baden Wuerttemberg iHv 3.539,12 Euro mydrg.de





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Landesbasisfallwert 2019 Baden Wuerttemberg iHv 3.539,12 Euro

Zahlbasisfallwert in Baden-Württemberg liegt bei 3.539,12 Euro (Life PR).



250 Millionen Euro mehr im laufenden Jahr für Kliniken im Land AOK Baden-Württemberg trägt mit 110 Millionen Euro den Löwenteil der zusätzlichen Mittel für Krankenhäuser (lifePR) (Stuttgart, 27.02.19) Die Krankenkassen stellen den Krankenhäusern in Baden-Württemberg
für die Versorgung ihrer Versicherten 2019 über 250 Millionen Euro mehr als im Vorjahr zur Verfügung. Den Löwenanteil der Steigerung trägt dabei mit rund 110 Millionen Euro die AOK Baden-Württemberg. Der
Landesbasisfallwert steigt im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 Prozent. Die
Finanzmittel, die von den Krankenkassen zum Betrieb der Krankenhäuser
aufgebracht werden, liegen damit im Jahr 2019 bei fast 8,5 Milliarden Euro.
„Die zu erwartenden Kostenentwicklungen im laufenden Jahr werden mit der
Vereinbarung abgebildet“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender
der AOK Baden-Württemberg. „Krankenhäuser wie auch Leistungsträger haben mit
der Einigung eine solide Planungsgrundlage für das laufende Jahr.“

Die für Baden-Württemberg vereinbarte Preissteigerung beim Landesbasisfallwert,
ohne Berücksichtigung von Ausgleichen (zum Beispiel für Fehleinschätzungen oder
andere einmalige Effekte), ist in diesem Jahr einer der höchsten bundesweit.
Nachdem sich die Krankenkassen im Land und die Krankenhausgesellschaft
Baden-Württemberg auf den neuen Landesbasisfallwert (LBFW) geeinigt haben,
können die Versicherten auch weiterhin eine qualitativ hochwertige
Krankenhausbehandlung im Südwesten erwarten. „Wir dürfen aber nicht die Augen
davor verschließen, dass eine langfristige Sicherstellung von hoher Qualität
und guter Versorgung zwingend auf nötige Strukturreformen angewiesen ist“, so
Dr. Hermann.

Zusatzinformation für die Redaktionen:

Die Krankenkassen im Land und die Baden-Württembergische
Krankenhausgesellschaft legen jährlich in gemeinsamen Verhandlungen den
Landesbasisfallwert (LBFW) fest. Der zahlbare Landesbasisfallwert wird zum
01.03.2019 um 2,49 Prozent von 3.453,17 Euro auf 3.539,12 Euro erhöht. Auf ihm
beruhen die Fallpauschalen, die mit Zu- und Abschlägen die Grundlage für die
Abrechnung der somatischen Krankhäuser bilden. Die Krankenkassen zahlen damit
durchschnittlich deutlich mehr Geld pro stationärer Behandlung an die
somatischen Krankenhäuser als 2018.

Quelle: PR Life, 27.02.2019

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