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Landesbasisfallwert 2019 Hessen iHv 3532 67 Euro mydrg.de





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Landesbasisfallwert 2019 Hessen iHv 3532 67 Euro

Landesbasisfallwert 2019 für Hessen in Höhe von 3.532,67 Euro (Pressemitteilung).



Neuer Landesbasisfallwert und Ausbildungsfonds 2019 in Hessen Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) und die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich unter der Verhandlungsführung der AOK Hessen auf einen Landesbasisfallwert für
das Jahr 2019 in Höhe von 3.532,67 Euro geeinigt. Mit diesem Ergebnis haben die Akteure der gemeinsamen Selbstverwaltung ihre Handlungsfähigkeit erneut belegt und eine zentrale Voraussetzung für die Finanzierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen in
Hessen geschaffen.

Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung einzelner
DRG-Leistungen (Fallpauschalen) und bestimmt wesentlich die Gesamthöhe der
Budgets der Krankenhäuser in Hessen. Gegenüber dem Vorjahreswert wurde eine
Steigerung um 2,56 Prozent vereinbart. Bei gleichbleibender Leistungsmenge
stellen die Krankenkassen mit nun 5,3 Mrd. Euro für das Jahr 2019 insgesamt 132
Mio. Euro zusätzlich für die Krankenhausversorgung in Hessen zur Verfügung.
„Damit leisten wir einen erheblichen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen
Medizin in hessischen Krankenhäusern“, so Dr. Roland Strasheim, Leiter der
Hauptabteilung Krankenhaus der AOK Hessen. „Wir müssen gemeinsam mit der
Politik und den Krankenhäusern dafür Sorge tragen, dass diese Mittel auch in
der Krankenversorgung, somit direkt bei den Patientinnen und Patienten sowie
dem betreuenden Klinikpersonal ankommt“, so Strasheim weiter.

Um den zukünftigen Herausforderungen der Gesundheitsversorgung in Hessen
gewachsen zu sein, stehen den Krankenhäusern für die praktische und schulische
Ausbildung von knapp 7.000 Auszubildenden in der Pflege und anderen
medizinischen Berufen in 2019 zusätzlich 122 Mio. Euro aus Beitragsmitteln zu
Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung, 06.03.2019

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