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Landesbasisfallwert 2019 Sachsen Anhalt iHv 3528 65 Euro

Beitragszahlern in Sachsen-Anhalt ist 2019 ihre Behandlung im Krankenhaus 56 Mio. Euro mehr wert (VdEK).



Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach intensiven Verhandlungen über einen Landesbasisfallwert für das Jahr 2019 geeinigt. Der von den Vertragspartnern vereinbarte landesweit geltende
Basisfallwert (LBFW) für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt beträgt 3.528,65 Euro und liegt damit rund 90 Euro über dem bisher geltenden Wert. Damit stehen den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt voraussichtlich insgesamt fast 56 Millionen
Euro mehr als noch im letzten Jahr für die Behandlung der Patienten zur
Verfügung.

Der Abschluss ermöglicht den Kliniken und Krankenkassen gleichermaßen, auf
einer sicheren Grundlage ihre Budgets für 2019 zu planen. Die
Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt verhandeln
jährlich über die Finanzierungsbasis. Wie in den Vorjahren wurde im Rahmen von
Verhandlungen dieser Basisfallwert vereinbart. Die Vertragspartner erklärten
dazu: „Nach konstruktiven und fairen Verhandlungen ist es gelungen, für beide
Seiten Planungssicherheit zu erzielen. Die Krankenhäuser Sachsen-Anhalts können
damit frühzeitig in die jährlichen Budgetverhandlungen starten. Die Einigung
zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen funktioniert.
Trotz unterschiedlicher finanzieller Ausgangsbedingungen haben beide Seiten
einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der für die Versicherten in
Sachsen-Anhalt eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung sichert.“

Hintergrund

Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt
und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über
Fallpauschalen (DRGs). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Preise, die das
Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten
Krankenversicherungsunternehmen vergütet bekommt und damit auch die Höhe des
Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Anhand der erwarteten
Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die
Krankenhäuser sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, die
Vorhaltung zur stationären medizinischen Versorgung und die daraus entstehenden
Kosten sicher zu kalkulieren.

In Sachsen-Anhalt werden in 48 Plankrankenhäusern über 600.000 Patienten pro
Jahr stationär behandelt. Diesen Behandlungsfällen liegt auf Basis des
vereinbarten Landesbasisfallwertes 2019 ein Landesbudget (exklusive
Psychiatrie) von ca. 2,20 Milliarden Euro zu Grunde.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat die Vereinbarung zum
1.3.2019 genehmigt.

Quelle: VdEK, 05.03.2019

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