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Landesbasisfallwert 2020 für Mecklenburg-Vorpommern i.H.v. 3.656,00 Euro mydrg.de





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Landesbasisfallwert 2020 für Mecklenburg-Vorpommern i.H.v. 3.656,00 Euro

Landesbasisfallwert 2020 für Mecklenburg-Vorpommern i.H.v. 3.656,00 Euro (Krankenhausgesellschaft M-V).



Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen einigen sich auf Landesbasisfallwert 2020 Schwerin, 28.02.2020. Die Krankenkassenverbände und die Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2020 auf einen neuen Landesbasisfallwert in Mecklenburg-Vorpommern, d.h. auf den landeseinheitlichen Durchschnittspreis für
Krankenhausleistungen, geeinigt. Dieser beträgt 3.656,00 Euro.
Die Selbstverwaltung schafft mit der erzielten Vereinbarung die notwendige
Rechtsbasis für das Jahr 2020 für die konkreten Budgetvereinbarungen der
Akutkrankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern. Damit haben Krankenhäuser und
Krankenkassenverbände in Mecklenburg-Vorpommern jetzt Planungssicherheit für
die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Das Ergebnis schafft Klarheit für die Finanzierung und Abrechnung von
Krankenhausleistungen in der Region. Der neue Landesbasisfallwert kommt ab 1.
März 2020 zur Abrechnung.
Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der
DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt wesentlich die Höhe
der Krankenhausbudgets.
Hintergrund:
Der Landesbasisfallwert wird jährlich von den Vertretern der Krankenhäuser und
der Krankenkassen neu ausgehandelt. Er widerspiegelt u.a. Weiterentwicklungen
des DRG-Systems und der Abrechnungsregeln für das laufende Jahr. Basis der
Berechnung ist immer der Wert des vorhergehenden Jahres. Berücksichtigt werden
muss aber auch der Veränderungswert, der auf Bundesebene von der Deutschen
Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen
sowie der Privaten Krankenversicherung vereinbart wird. Die Preise werden dann
aus dem Landesbasisfallwert und den so genannten „Relativgewichtspunkten“ je
Fall berechnet.

Quelle: Krankenhausgesellschaft M-V, 28.02.2020

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