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Landesbasisfallwert 2020 Nordrhein-Westfalen NRW i.H.v. 3.664,45 Euro mydrg.de





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Landesbasisfallwert 2020 Nordrhein-Westfalen NRW i.H.v. 3.664,45 Euro

Landesbasisfallwert 2020 Nordrhein-Westfalen NRW i.H.v. 3.664,45 Euro (VdEK).



Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen erhalten von den gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr 517 Millionen Euro mehr für die Versorgung der Patienten als im Vorjahr. Allein die Ersatzkassen zahlen davon rund 182 Millionen Euro. Der Erlös der NRW-Kliniken allein aus den Fallpauschalen (DRG) steigt auf 14,86 Milliarden Euro. Erstmals ab 2020 erhalten die Krankenhäuser darüber hinaus die Kosten für das Pflegepersonal zusätzlich erstattet.

Die Krankenkassen/-verbände und die Krankenhausgesellschaft in
Nordrhein-Westfalen haben sich damit auf eine Erhöhung des
Landesbasisfallwertes 2020 -auf 3.664,45 Euro verständigt. Dieser
Landesbasisfallwert dient als Abrechnungsgrundlage für die stationären
Krankenhausleistungen.

„Dieses Verhandlungsergebnis verschafft den Krankenhäusern nicht nur
Planungssicherheit, sondern auch finanzielle Spielräume für die medizinische
Versorgung der Patientinnen und Patienten“, so Dirk Ruiss, Leiter der
vdek-Landesvertretung NRW. „Diese Millionen sind allerdings zweckgebunden für
die medizinische Versorgung der Patienten gedacht – für Investitionen der
Krankenhäuser ist weiterhin das Land NRW zuständig.“

Quelle: VdEK, 07.01.2020

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