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Landesbasisfallwert 2022 für Niedersachsen i.H.v. 3.826,15 EUR vereinbart

Landesbasisfallwert 2022 für Niedersachsen i.H.v. 3.826,15 EUR vereinbart (VdEK).



Krankenkassen vereinbaren Vergütungssteigerungen für Krankenhäuser in Niedersachsen. Hannover, 28. Januar 2022. Die Krankenkassenverbände und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft haben sich auf höhere Preise für Krankenhausbehandlungen verständigt. Danach steigt
der Preis für eine durchschnittliche Behandlung, der sogenannte Landesbasisfallwert, von bisher 3.739,40 EUR (2021) auf 3.826,15 EUR in diesem
Jahr. Das entspricht einem Plus von 86,75 EUR. Der tatsächliche Preis einer
Behandlung ermittelt sich dann, indem der aktuelle Landesbasisfallwert mit
einem Faktor multipliziert wird, der sich nach dem jeweiligen Behandlungsaufwand
richtet. Beispielsweise werden im Jahr 2022 die Implantation einer
Hüftprothese mit 8.601 EUR und die neurologische Behandlung nach einem akuten
Schlaganfall mit 15.469 EUR vergütet. Insgesamt werden die Krankenkassen damit
voraussichtlich rund 5,4 Milliarden EUR nur für die somatischen Krankenhausbehandlungen
in Niedersachsen bezahlen. Zusätzlich bekommen Krankenhäuser die Pflegekosten
nach individuellem Aufwand erstattet und erhalten darüber hinaus Zuschläge etwa
für Hygiene oder Corona-Schutzmaßnahmen.

„Wir freuen uns, ein einvernehmliches Verhandlungsergebnis mit der
Krankenhausgesellschaft erzielt zu haben. Mit der deutlichen Vergütungssteigerung
tragen wir unseren Teil zu einer sicheren und qualitativ hochwertigen Versorgung unserer
Versicherten bei“, hieß es von den Krankenkassenverbänden in Niedersachsen.

Bei der Finanzierung der Krankenhäuser tragen die Krankenkassen die
Behandlungskosten, die Länder sind für Bau-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
verantwortlich. Während der für die Behandlungskosten maßgebliche Landesbasisfallwert seit
seiner Einführung 2005 um 37,4 Prozent gestiegen ist, hat das Land Niedersachsen seine
Investitionsfinanzierung seitdem nicht im nötigen Maß erhöht. Das hat zu einer
deutlichen Schieflage in der Krankenhausfinanzierung geführt.

Quelle: VdEK, 28.01.2022

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