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Landesbasisfallwert 2023 für Hessen genehmigt

Hessen: Basisfallwert steigt auf 3993,73 Euro ohne Ausgleiche (Pressenachricht).



Die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich mit der Hessischen Krankenhaus­gesellschaft (HKG) für das Jahr 2023 auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) in Höhe von 3.993,73 Euro geeinigt. Dies entspricht einer Steigerung um 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahres­wert. Dadurch
erhalten die hessischen Kranken­häuser im kommenden Jahr insgesamt etwas über 160 Mio. Euro mehr für die Versorgung der Patientinnen und Patienten als 2022.

Der geeinte LBFW wurde vom zuständigen Regierungspräsidium Gießen mit Wirkung
ab dem 01.01.2023 genehmigt und bildet die zentrale Abrechnungsgrundlage für
stationäre Krankenhausleistungen in Hessen im kommenden Jahr. „Mit der
frühzeitigen Einigung zum Landesbasis­wert leisten wir einen substanziellen
Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung in hessischen
Krankenhäusern“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung
Hessen. „Im konstruktiven Dialog wurde das Bestreben beider Verhandlungspartner
deutlich, für die hessischen Krankenhäuser frühzeitig Planungssicherheit zu
schaffen. Mit der Einigung haben die Partner der Selbstverwaltung erneut
bewiesen, dass sie auch in schwierigen Zeiten einigungsbereit sind, um die
stationäre Versorgung in Hessen weiterhin auf hohem Niveau zu garantieren“, so
Ackermann weiter.

Hintergrund: Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in
Hessen und bildet die wesentliche Grundlage für die Abrechnung von
Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die
Höhe der Vergütung, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den
gesetzlichen und privaten Krankenkassen erhält und damit auch das jeweils
verfügbare Finanzvolumen bestimmt. Anhand der erwarteten Fallzahlen können die
Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die Krankenhäuser wiederum
sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, ihre Vorhaltung für die
stationäre medizinische Versorgung und die daraus entstehenden Kosten sicher zu
kalkulieren.

Quelle: Pressenachricht, 03.01.2022

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