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Landesbasisfallwert für Sachsen-Anhalt i.H.v. 3.738,74 Euro

Landesbasisfallwert für Sachsen-Anhalt i.H.v. 3.738,74 Euro - Beitragszahler der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt stellen 2,3 Milliarden Euro für Krankenhausbehandlungen bereit (Pressemitteilung).



Rund 36 Mio. Euro mehr für die Behandlung in den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts. Magdeburg 04.02.2021. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach intensiven Verhandlungen über einen Landesbasisfallwert für das Jahr 2021 geeinigt. Der von
den Vertragspartnern vereinbarte landesweit geltende Basisfallwert (LBFW) für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt beträgt 3.738,74 Euro und liegt
damit rund 75 Euro über dem in 2020 geltenden Wert. Damit stehen den
Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt voraussichtlich circa 36 Millionen Euro mehr
als im letzten Jahr für die Behandlung der Patient*innen zur Verfügung.

Die Herausforderung bei den diesjährigen Verhandlungen lag vor allem in der
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unter erschwerten Rahmenbedingungen
aufgrund der pandemischen Situation.

Die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt verhandeln
seit 2005 jährlich den Landesbasisfallwert. Der Abschluss ermöglicht den
Krankenhäusern und Krankenkassen gleichermaßen, auf einer sicheren Grundlage
ihre Budgets für 2021 frühzeitig zu planen. Die Vertragspartner erklärten dazu:
„Nach konstruktiven und fairen Verhandlungen ist es gelungen, für beide Seiten
Planungssicherheit zu erzielen. Die Einigung zeigt, dass die gemeinsame
Selbstverwaltung im Gesundheitswesen funktioniert. Trotz unterschiedlicher
finanzieller Ausgangsbedingungen haben beide Seiten einen tragfähigen
Kompromiss gefunden, der für die Versicherten in Sachsen-Anhalt eine qualitativ
hochwertige stationäre Versorgung sichert.“ Diese Mittel sind zweckgebunden für
die medizinische Versorgung der Patient*innen. Für Investitionen ist weiterhin
das Land zuständig.

Hintergrund

Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt
und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über
Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Preise, die das
Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten
Krankenversicherungsunternehmen vergütet bekommt und damit auch die Höhe des
Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Anhand der erwarteten
Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die
Krankenhäuser sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, die
Vorhaltung zur stationären medizinischen Versorgung und die daraus entstehenden
Kosten sicher zu kalkulieren.

In Sachsen-Anhalt werden in 46 Plankrankenhäusern über 600.000 Patienten pro
Jahr stationär behandelt. Diesen Behandlungsfällen liegt auf Basis des
vereinbarten Landesbasisfallwertes 2021 ein Landesbudget (exklusive Psychiatrie
und Pflegebudget) von ca. 1,81 Milliarden Euro zu Grunde.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat die Vereinbarung zum
01.02.2021 genehmigt.

Bitte Beachten

Weitere Informationen u.a. Zur Historie des Landesbasisfallwertes finden Sie
auch auf den einzelnen Internetseiten der o.a. Institutionen.

Quelle: Pressemitteilung, 05.02.2021

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