LOPS-Prüfung in den meisten Ländern abgeschlossen
Deutsche Krankenhäuser stellten insgesamt rund 20.700 Leistungsgruppenanträge (Deutsches Ärzteblatt).
Die knapp 1.600 somatischen Krankenhäuser in Deutschland haben im Zuge der Krankenhausreform insgesamt rund 20.700 Leistungsgruppenanträge gestellt, wie eine Abfrage des Deutschen Ärzteblatts bei den Medizinischen Diensten und Landesgesundheitsministerien zeigt.
Krankenhausreform: Kliniken haben rund 20.700 Leistungsgruppenanträge gestellt
Berlin, 11.08.2026 14:55 Uhr
Im Durchschnitt habe jedes Krankenhaus zwischen zwölf und 30 Leistungsgruppen beantragt.
Ab dem kommenden Jahr soll die Planung des stationären Sektors neu aufgestellt werden. Statt der bisherigen Bettenplanung steuern die Bundesländer die Versorgung künftig anhand von 61 Leistungsgruppen.
Grundlage sind das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz von 2024 und das Krankenhausreformanpassungsgesetz aus diesem Jahr.
Künftig gilt: Nur wer eine Leistungsgruppe zugewiesen bekommt, darf die zugehörigen Leistungen auch erbringen und abrechnen.
Damit sollen Versorgungsqualität steigen und Überversorgung in elektiven Bereichen zurückgehen.
Zunächst haben die Kliniken ihr gewünschtes Portfolio in Form von Anträgen formuliert.
Der Medizinische Dienst prüft nun, ob Personal und technische Ausstattung für die beantragten Leistungsgruppen ausreichen (LOPS-Prüfung). Anschließend entscheiden die Länder über die Zuweisung.
Die Zahl der tatsächlich zugewiesenen Leistungsgruppen wird daher deutlich unter den 20.700 geprüften Anträgen liegen.
Die MD-Prüfung sollte bis zum 31. Juli abgeschlossen sein, was in den meisten Ländern gelang.
Bei den Antragszahlen liegt Berlin mit durchschnittlich 30 Leistungsgruppen je Klinik an der Spitze, Brandenburg mit zwölf am unteren Ende. In den übrigen Ländern liegen die Werte zwischen 13 und 20.
Besonders häufig beantragt wurden Leistungsgruppen der allgemeinen Grundversorgung wie Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie und Intensivmedizin, wie Bayern, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein berichten.
Auch die Endoprothetik Hüfte und Knie wurde in diesen Ländern häufig beantragt. In Bayern kam zusätzlich häufig die Kardiologie hinzu, in München auch die Geburtshilfe.
Bei endoprothetischen Leistungsgruppen, Wirbelsäuleneingriffen und Bariatrischer Chirurgie geht das bayerische Gesundheitsministerium von regionalen Überangeboten aus, die Auswahlentscheidungen bei der Zuweisung nötig machen werden.
Besonderes Augenmerk lege man bei den Zuweisungen zudem auf Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung, so ein Sprecher aus München.
Nicht alle Anträge erfüllten die Mindestkriterien. In Rheinland-Pfalz wurden rund 70 Prozent der Anträge positiv geprüft, bei etwa 30 Prozent fiel das Gutachten negativ aus.
Häufig scheiterten dabei Belegabteilungen wie HNO, MKG und Urologie an den Vorgaben zur ärztlichen Personalausstattung. Laut Ministerium lag dies aber meist an fehlenden Nachweisen zum Zulassungsumfang niedergelassener Belegärzte und erlaube keinen Rückschluss auf die tatsächliche Versorgungsdichte.
Andreas Krokotsch, leitender Arzt und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des MD Nord, mahnte im ersten Prüfzyklus einer so großen Reform zu Augenmaß. Seine Erfahrung zeige, dass gerade beim ersten Durchlauf noch nicht alle Mindestvorgaben eingehalten würden.
Wichtig sei, dass die Versorgung im Übergang stabil bleibe. Er befürworte deshalb Ausnahmeregelungen der Länder für Härtefälle.
Überraschend war für das rheinland-pfälzische Ministerium zudem, dass Kliniken mit mehreren Standorten teils an beiden Standorten dieselben Leistungsgruppen beantragt haben, obwohl ein Standort dafür gar nicht ausgerichtet wäre.
Dies hänge wohl mit Unsicherheit über künftige Standortentfernungen und mögliche Zusammenlegungen zusammen, erklärte die Sprecherin aus Mainz.
Die meisten Länder wollen die Leistungsgruppen bis Ende 2026 final zuweisen und die neue Krankenhausplanung zum 1. Januar 2027 starten. Brandenburg plant die Neuaufstellung erst ab 2028.
Länder, die früher fertig sind, erhalten frühzeitiger Klarheit darüber, wie sich die Verteilung der Leistungsgruppen auf die künftige Höhe der Vorhaltepauschalen auswirkt. Die neue Vergütungsstruktur mit 60 Prozent Vorhaltepauschalen und 40 Prozent Fallpauschalen soll ab 2030 voll finanzwirksam werden.
Das Plädoyer für Augenmaß und Ausnahmeregelungen trifft einen wichtigen Punkt. Eine Reform dieser Größenordnung wird im ersten Durchlauf zwangsläufig Reibungsverluste erzeugen.
Die Frage ist, wie die Länder zwischen notwendiger Qualitätssicherung und dem Risiko von Versorgungslücken austarieren, wenn zu strenge Kriterien Kliniken die Fortführung bestehender Leistungen verwehren.
Die von Bayern angekündigten Auswahlentscheidungen bei Endoprothetik, Wirbelsäuleneingriffen und Bariatrischer Chirurgie dürften zu den ersten konkreten Konfliktfeldern gehören.
Hier wird sich zeigen, nach welchen Kriterien Länder tatsächlich zwischen konkurrierenden Kliniken entscheiden, wenn mehrere Standorte in einer Region dieselbe Leistungsgruppe beantragt haben.
Der unterschiedliche Zeitplan zwischen den meisten Ländern und Brandenburg könnte zudem zu einem Wettbewerbsnachteil führen. Wer später Klarheit über die Vorhaltepauschalen erhält, kann seine strategische Ausrichtung auch erst entsprechend später anpassen.
