LOPS-Prüfungen in der praktischen Umsetzung
Erfahrungen aus dem Medizincontrolling mit den LOPS-Prüfungen - Eine analytische Betrachtung der praktischen Umsetzung (Krankenhaus Umschau 07/2026, PDF, 201 kB).
Prof. Dr. Erika Raab fasst in KU Gesundheitsmanagement 07/2026 die praktischen Erfahrungen des Medizincontrollings mit den LOPS-Prüfungen nach § 275a SGB V zusammen.
LOPS-Prüfungen: Praxis zeigt erhebliche Lücke zwischen Anspruch und Umsetzung
Heidenheim, 14.07.2026
Die LOPS-Richtlinie führt Leistungsgruppen- und OPS-Strukturprüfungen in einem digitalen Verfahren zusammen.
Ziel ist mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und weniger Doppelprüfungen.
Die praktische Umsetzung bleibe jedoch weit hinter diesem Anspruch zurück, so Raab.
Besonders häufig kritisiert wird die fehlende Transparenz über den Prüfstart.
Anforderungen wurden mehrfach im MD-Portal eingestellt, ohne die Häuser aktiv zu informieren.
Zwischen Veröffentlichung und zufälliger Entdeckung lagen teils mehrere Tage, was angesichts der engen Fristen zu erheblichem Zeitverlust führte.
Die Zusammenstellung der Unterlagen erfordert eine intensive Abstimmung zwischen Medizincontrolling, ärztlicher Leitung, Personalabteilung, Qualitätsmanagement und kaufmännischem Controlling.
Trotz der Zusage, bereits vorliegende Unterlagen aus früheren OPS-Prüfungen nicht erneut anzufordern, berichten viele Häuser von mehrfachen Anforderungen identischer Dokumente.
Besonders betroffen sind Dienstpläne, Facharzturkunden und Qualifikationsnachweise.
In einem Fall mussten für 15 Leistungsgruppen über 1.000 Dokumente hochgeladen werden.
Die im Portal abgefragten Unterlagen stimmen zudem häufig nicht mit den Anforderungen der Anlagen 4 und 5 überein.
Auch technische Probleme verstärken die Belastung: Die Strukturdatentabelle funktionierte teils nicht oder bot nicht genügend Platz.
Trotz vorgesehener durchgängig digitaler Prüfung treten weiterhin Medienbrüche und technische Störungen auf.
In mehreren Fällen lagen dem MD über GERDA übermittelte Unterlagen nicht vor und mussten erneut eingereicht werden.
Auch das LE-Portal zeigte Übermittlungsfehler und unklare Statusanzeigen.
Die Qualität der Schnittstellen variiert stark zwischen den MD-Standorten, was die Vergleichbarkeit der Verfahren untergräbt.
Die intendierte Once-Only-Logik ist laut Raab in der Praxis nicht umgesetzt, stattdessen bestehen parallele Prüfregime, die identische Sachverhalte mehrfach abfragen.
Besonders problematisch sind rückwirkende Anforderungen: In einigen Fällen wurden Kriterien erst kurz vor oder während des laufenden Prüfverfahrens geändert, obwohl der Prüfzeitraum bereits feststand.
Eine weitere Regelungslücke betrifft die OPS-Prüfungen: Krankenhäuser müssen bei erstmaliger Abrechnung eines OPS-Kodes drei Monate lang Leistungen ohne Vergütung erbringen, bevor die Strukturprüfung überhaupt beantragt werden kann.
Als zentrale Verbesserung fordert Raab die verbindliche Anerkennung bereits vorgelegter Unterlagen für weitere Leistungsgruppen.
Zudem sei eine stabile technische Infrastruktur mit klaren Statusanzeigen nötig.
Eine bessere Verzahnung mit G-BA- und IQTIG-Verfahren würde die Krankenhäuser zusätzlich entlasten.
Einzelne MD-Standorte zeigten bereits, dass mit strukturierten Terminabsprachen und konstruktiver Kommunikation ein reibungsloser Ablauf möglich sei.
Der Beitrag liest sich wie ein Lehrstück dafür, wie ein im Grundsatz sinnvolles Digitalisierungsvorhaben an der praktischen Umsetzung scheitern kann: Die Idee, Struktur- und OPS-Prüfungen zu bündeln und Doppelprüfungen zu vermeiden, war überzeugend, doch die geschilderten Schnittstellenprobleme zeigen ein bekanntes Muster verunglückter Verwaltungsdigitalisierung, bei der die technische Infrastruktur der konzeptionellen Ambition hinterherhinkt.
Besonders gravierend erscheint mir die von Raab genannte dreimonatige Vergütungslücke bei erstmaliger OPS-Abrechnung: Diese Regelung zwingt Kliniken faktisch dazu, neue Leistungen zunächst unvergütet zu erbringen, was gerade bei personal- und ressourcenintensiven Prozeduren zu einem handfesten wirtschaftlichen Nachteil führt und mit dem eigentlichen Ziel der Richtlinie, unnötige Belastungen zu vermeiden, klar in Widerspruch steht.
Auch die rückwirkenden Kriterienänderungen während laufender Prüfverfahren sind aus Sicht der Häuser kaum zu akzeptieren, weil sie Anforderungen an eine Personalverfügbarkeit stellen, die im maßgeblichen Prüfzeitraum objektiv nicht mehr herstellbar ist.
Als Fazit eröffnet der Beitrag zumindest die Perspektive, dass eine konsequentere Standardisierung der MD-Prozesse spürbare Verbesserungen bringen könnte, ohne die Richtlinie selbst neu erfinden zu müssen.
