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MDK-Reform noch vor Koalitionsbruch AKG?

Kommt die MDK-Reform noch vor dem Koalitionsbruch? (Pressemitteilung).



Misstrauenskultur vernichtet wertvolle Ressourcen. AKG fordert zügige Reform des MDK als Grundlage zur gemeinsamen Weiterentwicklung der Krankenhausabrechnung. Laut gebrüllt ist nicht gewonnen Noch immer vergeht kaum eine Woche, in der den Selbstverwaltungspartnern
beim Gedanken an die unzähligen Klagen der Krankenkassen aus dem Herbst des vergangenen Jahres nicht verbal der Kragen platzt. Dabei hat der Gesundheitsminister bereits im November des vergangenen Jahres im Rahmen des Deutschen Krankenhaustages in Düsseldorf die
Parteien zu einem gemeinsamen Vorschlag zur grundlegenden Vereinfachung der Krankenhausabrechnung aufgefordert. Leider muss man davon ausgehen, dass konkrete Konzepte dafür fehlen. Die kommunalen Großkrankenhäuser wissen bereits seit vielen Jahren, klagen allein
löst die Probleme nicht.

Der Minister in der Pflicht

„Unsere Mitarbeiter gehen weiterhin jeden Tag in Vorleistung während
kontinuierlich steigende Prüfquoten, willkürliche Verrechnungen und hohe
Rückstellungen für Prüfrisiken die Liquidität und Wirtschaftlichkeit der Häuser
gefährden. Die inzwischen manifestierte Misstrauenskultur zwischen den
Vertragspartnern führt zu einem unverantwortlichen Ressourceneinsatz und einer
unerträglichen Arbeitsbelastung bei den Mitarbeitern“, beschreibt der
AKG-Vorsitzende Dr. Matthias Bracht die Situation an der Basis. Dabei wurde
eine Reform des MDK bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung
auf die Agenda gehoben. „Die unzähligen Gesetzesvorhaben aus dem
Gesundheitsministerium binden die politischen Akteure in Berlin derzeit
dermaßen, dass völlig unklar erscheint, wie und wann dieses Thema noch Einzug
in die Gesetzgebung erhält“, konstatiert Helmut Schüttig, Geschäftsführer der
AKG. „Dabei wäre eine Reform des MDK eine wertvolle Basis um die
Misstrauenskultur zwischen den Selbstverwaltungspartnern zu durchbrechen und
die Grundlage für eine echte Reform der Krankenhausabrechnung zu ermöglichen.
Wir werden dieses wichtige Thema daher wieder ins Bewusstsein der
Fachöffentlichkeit bringen“, stellt der AKG-Geschäftsführer heraus.

Interdisziplinäre Versorgung besonders belastet

Die kommunalen Großkrankenhäuser sehen sich nach einer aktuellen Auswertung in
den beteiligten Krankenhäusern einer durchschnittlichen Reklamationsquote von
rund 22 Prozent aller stationären Krankenhausfälle ausgesetzt. Dabei gehen
einzelne Kassen immer stärker auch dazu über, schon bei der sachlich
rechnerischen Prüfung kleinste Korrekturen – ohne Auswirkungen auf die
Rechnungsstellung - zu fordern, um die fälligen Aufwandsentschädigungen zu
umgehen. Die höchsten Prüfquoten sind hingegen bei den
Komplextherapieleistungen zu finden. Hier sind detaillierte
Strukturanforderungen zu erfüllen, die vielfach nur die großen Einrichtungen
und Maximalversorger bereitstellen können. In diesem Bereich nutzt der MDK
bereits minimale Dokumentationsversäumnisse der Leistungserbringer (z.B.
vergessenes Handzeichen einer Therapiesitzung), um bei vollständig erbrachter
Leistung die regelhaft aufwendigen und teuren Therapien aus rein formalen
Gründen gesamthaft aus der Abrechnung zu streichen. Es sind gerade diese
hochpreisigen Fälle, die die Verluste der Krankenhäuser durch nachträgliche
Korrekturen zwischenzeitlich auf über 3 % der Umsatzerlöse ansteigen
lassen.

Eine unabhängige Prüfinstanz ist im Sinne der Krankenhäuser

Vor diesem Hintergrund fordert die AKG eine zügige Umsetzung der im
Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungsparteien verankerten Reform des MDK
als sachliche Basis für eine neue Vertrauenskultur zwischen den
Selbstverwaltungspartnern und eine grundlegende Neuordnung der
Krankenhausabrechnung.

Der MDK ist als Bundesbehörde zu einer vollständig unabhängigen Institution mit
erweitertem Handlungsspielraum und unparteiischer Partner der Selbstverwaltung
weiterzuentwickeln.

Gemeinsam mit den Selbstverwaltungspartnern sorgt der neue MDK für
rechtssichere und auslegungsfreie Kodierrichtlinien mit gemeinsamer
Kommentierung aller Verhandlungspartner.

Die Arbeit des neuen MDK wird einem bundeseinheitlichen Prüfverfahren
unterworfen. Dabei ist im Einzelfall auch die tatsächliche Versorgungssituation
vor Ort in die Erwägungen mit einzubeziehen.

Ihm obliegt die Überwachung aller Prüfverfahren gemäß der geltenden
Verfahrensverordnungen inkl. entsprechender Sanktionierung bei Nichteinhaltung.
Der neue MDK kann sowohl von Seiten der Kassen als auch durch die
Leistungserbringer beauftragt werden. Jeder Auftraggeber hat die jeweiligen
Bearbeitungskosten durch den MDK selbständig zu tragen.

Darüber hinaus wird der neue MDK dazu verpflichtet, auf Hinweise zu
systematischer Falschabrechnung der Krankenhäuser oder zur systematischen
Rechnungskorrektur auf Seiten der Krankenkassen mit eigenen Prüfungen und
statistischen Analyse der Abrechnungsdatensätze aller Krankenhäuser zur
reagieren. Auf Basis seiner Analyseergebnisse ist er berechtigt, bei
systematischen Auffälligkeiten eine Klarstellung der Kodierrichtlinien zu
beantragen, Sanktionen auszusprechen und/ oder regelhafte Stichprobenprüfungen
durchzuführen. In diesen Fällen muss der neue MDK von Amts wegen tätig werden.
Für eine grundlegende Vereinfachung der Krankenhausabrechnungen sind die
bestehenden Strukturprüfungen und Prüfung von Strukturanforderungen bei
Komplexcodes zu einer Art Zulassungsverfahren mit tragfähiger
Planungssicherheit und maßvollen Stichprobenprüfungen umzustellen. Durch die
konsequente Weiterentwicklung dieser Strukturanforderungen als Grundlage für
Qualitäts- und Abrechnungskriterien können bei allen Vertragspartnern
erhebliche Ressourcen eingespart werden.

Als letzte Instanz muss der Klageweg für die Leistungserbringer wieder zu einem
funktionsfähigen Mittel des Rechtsschutzes werden, wobei die Sozialgerichte vor
bürokratischem Mehraufwand zu schützen sind. Wir fordern daher die Einführung
von Musterfeststellungsklagen bzw. Sammelklagen analog dem Verbraucherrecht zu
prüfen.

Die AKG

Die AKG ist ein Interessenverbund von 22 Großkrankenhäusern und
Krankenhausverbünden aus dem gesamten Bundesgebiet mit einem Umsatz von
insgesamt gut 8,6 Milliarden Euro. Sie repräsentiert derzeit ca. 40.500 Betten
und vertritt damit rund 8,5 % des gesamtdeutschen Krankenhausmarktes. Gut 1,7
Millionen Patienten im Jahr werden in den Häusern der AKG von nahezu 110.000
Mitarbeiter/innen vollstationär behandelt. Alle Mitglieder sind
Maximalversorger in kommunaler Trägerschaft und decken damit das gesamte
medizinische Spektrum ab. Als kommunale Krankenhäuser erbringen die Mitglieder
der AKG eine wichtige Leistung für die Versorgung der gesamten Bevölkerung, von
der Grund- bis zur Maximalversorgung. Damit leisten sie einen wichtigen
gesundheitspolitischen Beitrag. Die Gewinne werden reinvestiert und nicht an
Investoren abgeführt. So bleiben die Gelder den Regionen erhalten.

Quelle: Pressemitteilung, 28.02.2019

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