MDK-Reform: Zwei Schritte vor, einen zurück - Klinikverbund Hessen e. V. fordert Qualitätsvorgaben auch für MDK-Gutachten
MDK-Reform: Zwei Schritte vor, einen zurück - Klinikverbund Hessen e. V. fordert Qualitätsvorgaben auch für MDK-Gutachten (Pressemitteilung).
Mit dem MDK-Reformgesetz, dessen parlamentarische Beratung nun beginnt, hat die Bundesregierung nach anfänglichem Aufbruch in die richtige Richtung wieder einen Schritt zurück gemacht“, stellt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbund Hessen e. V. anlässlich der für den 26.09.2019 vorgesehenen 1. Lesung des MDK-Reformgesetzes im Bundestag fest. Einige positive Ansätze, die im Referentenentwurf noch enthalten gewesen seien, wären im jetzt dem Bundestag
vorliegenden Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten oder deutlich abgeschwächt.
Dass beispielsweise die Verwaltungsräte nun doch wieder mehrheitlich von den
Kassen benannt würden und kein einziger Vertreter der Leistungserbringer
vorgesehen sei, konterkariere die ursprüngliche im Koalitionsvertrag
vereinbarte Absicht, den MDK unabhängig von den Kassen zu machen.
Zudem sei die Orientierung der Prüfquoten und eventueller Strafzahlungen der
Krankenhäuser an den Gesamtergebnissen der Begutachtung falsch. Schließlich
handele es sich bei der überwiegenden Mehrheit der vom MDK geprüften Fälle um
die Frage der Verweildauer. In diesen Fällen prüfe der MDK im Nachhinein
abstrakt und nach Aktenlage, ob die Dauer Krankenhausbehandlung in vollen
Umfang erforderlich gewesen sei. „Aufgrund einer solchen Prüfung über eine
tatsächlich erbrachte Leistung, dann nicht nur die Leistungsvergütung zu
kürzen, sondern auch noch eine Strafzahlung zu erheben, ist ein Unding und
einmalig in der Abrechnungswelt im Gesundheitswesen,“ stellt Achim Neyer,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbundes klar. Schließlich
könnten die Krankenhäuser ihre Patienten nicht einfach vor die Türe setzen,
sondern müssten sich verantwortlich um Ihre Weiterversorgung kümmern.
„Wir fordern auch für die MDK-Gutachter verbindliche gesetzliche
Qualitätsvorgaben für die Begutachtung; das bedeutet mindestens
Facharztstandard“, meint Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds
Hessen. Schließlich entscheide allein ein einzelner Gutachter des Medizinischen
Dienstes ohne die Patienten je gesehen zu haben und ohne jede Verantwortung für
die Weiterbehandlung und Genesung der Patienten entgegen der Ansicht der
behandelnden Ärzte darüber, ob eine Krankenhausleistung bezahlt werde. Viele
Beurteilungen von teils komplexe Krankenhausbehandlungen würden derzeit oft von
völlig fachfremden MDK-Ärzten vorgenommen. Dies, sowie die oft mangelhafte
Qualität der Auseinandersetzung mit dem Krankenhausfall und der Dokumentation
in den Gutachten seien für den Klinikverbund unhaltbar. Daher sei die
Gesamtheit der primär negativen Gutachten eines Quartals die falsche
Ausgangsgröße für die Bemessung von Prüfquoten oder gar Strafzahlungen. Diese
Punkte sollten nach Ansicht des Klinikverbund Hessen e. V. im parlamentarischen
Verfahren noch angepasst werden.
„Angesichts der aktuellen Diskussion um die Ökonomisierung der Medizin weise
ich auch darauf hin, dass die über den MDK von den Kassen ausgeübte
Rabattierung der Krankenhauskosten erheblich zum Kostendruck in den Kliniken
beiträgt“, so Schaffert, der selbst viele Jahre als Krankenhausarzt tätig war.
Die Kassenargumentation, dass die Krankenhäuser „falsch“ abrechnen würden, sei
zudem sehr scheinheilig, weil einige Kassen im Rahmen ihrer eigenen
Finanzierung über den morbiditätsorientieren Risikostrukturausgleich nicht
gerade zimperlich mit einer großzügigen Kodierung seien.
Quelle: Pressemitteilung, 25.09.2019