MedEvac-Programm: Leistungsabrechnung verwundeter ukrainischer Soldaten





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MedEvac-Programm: Leistungsabrechnung verwundeter ukrainischer Soldaten

Informationen für Leistungserbringer: Versorgung und Abrechnung militärischer Patienten aus der Ukraine (MedEvac) (Bundesgesundheitsministerium, PDF, 223 kB).



Das Bundesgesundheitsministerium hat seine Informationen für Leistungserbringer zur Versorgung ukrainischer Soldatinnen und Soldaten über das MedEvac-Programm auf Stand Juni 2026 aktualisiert – mit 25 Millionen Euro Haushaltsmitteln für 2026 und weiterhin direkter Abrechnung über das Bundesverwaltungsamt.



BMG aktualisiert Leistungserbringer-Information zum MedEvac-Programm Ukraine – Stand Juni 2026

Berlin, 07.07.2026

Die Bundesregierung stellt im Jahr 2026 Haushaltsmittel von bis zu 25 Millionen Euro für die Behandlungskosten der über das MedEvac-Programm evakuierten ukrainischen Soldatinnen und Soldaten bereit.

Für alle Behandlungen mit Rechnungsdatum seit dem 29. Januar 2025 erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar gegenüber dem Bundesverwaltungsamt (BVA), Dienstleistungszentrum Beihilfe – Ukraine, Referat B II 1, Postfach 163, 30001 Hannover.

Soldatinnen und Soldaten weisen sich mit einem Patienteninformationsschreiben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aus; dieser Nachweis berechtigt auch zur Kostenabrechnung. Eine Zuzahlungspflicht der Patienten besteht nicht.

Für die Vergütung gelten die Grundsätze der Bundesbeihilfeverordnung; im ambulanten Bereich sowie bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln gilt das Privatrezept als Verordnungsmuster.

Bei hohen Beträgen kann das BVA Abschlagszahlungen an Leistungserbringer leisten; Patienten, die Kleinbeträge wie Rezeptgebühren selbst bezahlen, können diese beim BVA erstatten lassen.

Das Dokument ist primär ein praxisorientierter Abrechnungsleitfaden für Kliniken, Praxen und Apotheken und dann relevant, wenn ein Haus erstmals MedEvac-Patienten aufnimmt und die Abrechnungsmodalitäten kennen muss.

Die Erhöhung auf 25 Millionen Euro für 2026 gegenüber früheren Haushaltsjahren deutet auf unvermindert hohen Behandlungsbedarf hin, was angesichts der Kriegslage wenig überraschend ist.

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