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Medizinischer Dienst: Vorschläge für die Krankenhausreform gehen in richtige Richtung

Medizinischer Dienst: Die Festlegung von Versorgungsstufen und Leistungsgruppen bietet die Chance, Fehlentwicklungen in der Krankenhausversorgung zu korrigieren (Pressenachricht).



„Der Medizinische Dienst begrüßt die Empfehlungen der Regierungskommission, wonach die Krankenhausversorgung und das Finanzierungssystem grundlegend neugestaltet werden sollen. Es ist im Sinne der Patientinnen und Patienten, wenn komplexe Leistungen auf dafür besonders qualifizierte Klinken konzentriert
werden und gleichzeitig die Grundversorgung sichergestellt ist“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Die
Medizinischen Dienste stehen bereit, die für sie vorgesehenen Aufgaben bei der
Umsetzung der Reform zu übernehmen. Ziel sollte dabei eine digital gestützte
und bürokratiearme Ausgestaltung sein.“

Die Medizinischen Dienste erleben bei den Prüfungen der Krankenhausabrechnungen
und bei den Prüfungen von Strukturmerkmalen, bei denen die personellen und
technischen Voraussetzungen für die Erbringung von bestimmten Komplexleistungen
(sogenannte OPS-Strukturprüfungen) begutachtet werden, dass in den Kliniken oft
Personalmangel herrscht und notwendige Anforderungen für wichtige komplizierte
medizinische Versorgungen teilweise nicht oder nur unzureichend erfüllt werden.
Fehler bei der Rechnungslegung weisen zudem auf Finanzierungsprobleme und
strukturelle Mängel hin, die es zu beseitigen gilt. Darüber hinaus bestehen im
System der Fallpauschalen Fehlanreize, die zu nicht notwendigen Operationen und
Krankenhausaufenthalten führen.

Fehlentwicklungen korrigieren, hochwertige Krankenhausversorgung sichern
Die Festlegung von Versorgungsstufen und Leistungsgruppen bietet die Chance,
Fehlentwicklungen in der Krankenhausversorgung zu korrigieren. Vorgesehen ist,
dass der Medizinische Dienst die Einhaltung der Mindeststrukturvoraussetzungen
auf Ebene der Level und der Leistungsgruppen überprüft. Die Bundesländer sollen
die Krankenhäuser nach der Prüfung einem der vorgesehenen Level zuordnen und
die Leistungsgruppen vergeben. Aufgrund ihrer Rolle als unabhängige
Körperschaften in den Ländern sind die Medizinischen Dienste bestens in der
Lage, diese Aufgaben wahrzunehmen.

Medizinische Dienste haben Expertise für
Qualitäts- und Strukturprüfungen
Mit ihrer langjährigen Erfahrung mit Prüfaufgaben im Krankenhaus und durch die
Expertise der hochqualifizierten, medizinischen Gutachterinnen und Gutachter
sind sie verlässliche Partner bei der Überprüfung der Qualitäts- und
Strukturvoraussetzungen für Krankenhausleistungen. „Die Medizinischen Dienste
können die von der Regierungskommission vorgesehenen Aufgaben unmittelbar
erfüllen. Wichtig ist, dass der Medizinische Dienst bei der Ausarbeitung der
Detailregelungen zu einem neuen Versorgungs- und Finanzierungssystem
rechtzeitig eingebunden wird, um eine praktikable, digitale und bürokratiearme
Umsetzung zu erreichen.“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer.

Hintergrund
Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz erhielten die
Medizinischen Dienste die Aufgabe, OPS-Strukturprüfungen in den Krankenhäusern
durchzuführen. Dabei prüfen die Fachärztinnen und Fachärzte des Medizinischen
Dienstes auf Antrag der Krankenhäuser, ob die notwendigen personellen und
technischen Voraussetzungen für bestimmte Komplexleistungen wie z.B. die
Behandlung von Schlaganfällen, Intensivbehandlungen oder Frührehabilitation
vorliegen. Ist dies der Fall, so erhalten die Krankenhäuser Bescheinigungen,
die Voraussetzung dafür sind, dass sie die Leistungen bei den Krankenkassen
abrechnen dürfen. Im Jahr 2021 führten die Medizinischen Dienste bundesweit
15.000 OPS-Strukturprüfungen durch. Darüber hinaus prüften die Medizinischen
Dienste in 2021 im Auftrag der Krankenkassen bundesweit rund 1,3 Mio.
Krankenhausabrechnungen – jede zweite war nicht korrekt.

Quelle: Pressenachricht, 04.01.2023

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