Narkoseleistungen ohne Hinweis im AOP-Katalog abrechenbar?
Einheitlicher Bewertungsmaßstab EBM: Klarstellung zur Abrechnung anästhesiologischer Leistungen (KBV).
GKV-Spitzenverband, KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben klargestellt, dass anästhesiologische Leistungen im Rahmen des AOP-Katalogs (Abschnitt 2) grundsätzlich über den EBM abgerechnet werden können, auch wenn in Spalte 6 kein ausdrücklicher Hinweis darauf steht.
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