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Neue Krankenhausentgelte für 2023 in Berlin nicht ausreichend

Landesbasisfallwert 2023 für Berlin i.H.v. 4.007,48 Euro sei unzureichend (Berliner Krankenhasugesellschaft).



Die Berliner Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen haben für das Jahr 2023 einen neuen Landesbasisfallwert in Berlin, d. h. einen landeseinheitlichen Durchschnittspreis für Krankenhausleistungen festgelegt. Dieser beträgt 4.007,48 Euro. Die Berliner Krankenhausgesellschaft erklärt die Vereinbarung
als nicht ausreichend. Die Kosten, die gegenüber den Krankenkassen abgerechnet
werden dürfen, bilden die realen Steigerungen nicht ab, das strukturelle
Defizit erhöht sich weiter. Der wirtschaftliche Druck lastet damit schwer auf
den Krankenhäusern.

Die Vereinbarung zum Landesbasisfallwert für das Jahr 2023 entspricht dem
maximal möglichen Ergebnis, welches die derzeitigen gesetzlichen Regelungen
zulassen. Dieser Landesbasisfallwert ist jedoch bei weitem nicht ausreichend,
um die offensichtlichen hohen Kostenentwicklungen der Jahre 2022 und 2023 zu
refinanzieren. Die derzeitige Ausnahmesituation, bedingt durch nachwirkende
Effekte der Corona-Pandemie sowie extreme Inflations- und
Energiekostensteigerungen, kann von den Vertragsparteien durch den bestehenden
ordnungspolitischen Rahmen der Rechtssystematik nicht ansatzweise sachgerecht
abgebildet werden.

Mit einem Hilfsprogramm zum Ausgleich gestiegener Energiekosten unterstützt der
Bund die Krankenhäuser mit bis zu 6 Mrd. € bei den Energie- und
Sachkostensteigerungen. Die Mittel kommen aber nur lückenhaft bei den
Krankenhäusern an und das Ausmaß der Kostensteigerungen wird nicht annähernd
aufgefangen. Die anteiligen 1,5 Mrd. € als Hilfe für die Sachkostensteigerungen
sind deutlich zu niedrig angesetzt. Alleine für Berlin bleibt ein Defizit für
Sachkosten in 2023 von 150 Mio. €. Berliner Krankenhäusern droht ab dem Jahr
2024 ein Kostendefizit von 450 Mio. € pro Jahr.

Zugleich werden Krankenhäusern durch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen
erhebliche Mittel entzogen: Kompensationen für Fixkosten bei eintretenden
Leistungsrückgängen wurden gestrichen, mit der Ersatzvornahme des BMG zum
DRG-Katalog 2023 wurden die Fallpauschalen um 400 Mio. € abgesenkt, durch eine
zusätzliche Regelung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sollen tausende
qualifizierte Mitarbeiter/-innen nicht mehr über das Pflegebudget finanziert
werden, die Hilfen zur Abfederung von Belastungen durch die Corona-Pandemie
wurden gestrichen und die Landesbasisfallwerte sind weiterhin strikt gedeckelt.
Diese Krankenhauspolitik enttäuscht.

Die BKG hat der Vereinbarung zum Landesbasisfallwert zugestimmt, weil bei einem
Scheitern der Verhandlungen auch der dann folgende, ersatzweise Beschluss der
Schiedsstelle grundsätzlich auf Basis der gleichen gesetzlichen Grundlage zu
treffen und deshalb kein für Krankenhäuser zufriedenstellenderes Ergebnis zu
erwarten wäre. Es sind daher schnelle und wirksame Eingriffe des Gesetzgebers
zur Kompensation dieser außerordentlichen Erlöseinbrüche und Kostensteigerungen
dringend erforderlich.

Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der
DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt wesentlich die Höhe
der Krankenhausbudgets. Die Selbstverwaltung schafft mit der erzielten
Vereinbarung die notwendige Rechtsbasis für das Jahr 2023 für die konkreten
Budgetvereinbarungen der Krankenhäuser in Berlin.

Quelle: Berliner Krankenhasugesellschaft, 02.01.2022

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