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Pauschale Rechnungskuerzungen in Millionenhoehe umgehen Abrechnungspruefungen Bundesrechnungshof

Unzulässige pauschale Rechnungskürzungen in Millionenhöhe umgehen Abrechnungsprüfungen (Bundesrechnungshof, PDF, 2,5 MB).



Unzulässige pauschale Rechnungskürzungen in Millionenhöhe umgehen Abrechnungsprüfungen (Nr. 5)

Verschiedene Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung hatten über Jahre individuelle Vereinbarungen mit Krankenhäusern über pauschale Rechnungskürzungen in Millionenhöhe geschlossen und im Gegenzug auf Abrechnungsprüfungen verzichtet. So kamen sie ihrer Pflicht zur Prüfung der Krankenhausabrechnungen nicht nach. Damit unterblieben auch die für bestimmte Fälle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Die Vereinbarungen ermöglichen es Krankenhäusern, sich von Prüfungen durch die Krankenkassen „freizukaufen“. Die Krankenhäuser könnten Abzüge im Vorfeld einkalkuliert und überhöhte Rechnungen ausgestellt haben. Angesichts der langjährigen Vereinbarungspraxis und der zähen Widerstände, diese zu unterbinden, hält der Bundesrechnungshof die bisherigen Maßnahmen des Bundesversicherungsamtes für nicht ausreichend. Er empfiehlt dem Bundesgesundheitsministerium, eine gesetzliche Regelung in die Wege zu leiten, die die in Rede stehenden Vereinbarungen gesetzlich verbietet.

Quelle: Bundesrechnungshof, 10.04.2019

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