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Pauschalen sind besser als ihr Ruf. Private Klinikträger warnen vor Rückschritt in die Zentralverwaltungswirtschaft mydrg.de





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Pauschalen sind besser als ihr Ruf. Private Klinikträger warnen vor Rückschritt in die Zentralverwaltungswirtschaft

Pauschalen sind besser als ihr Ruf. Private Klinikträger warnen vor Rückschritt in die Zentralverwaltungswirtschaft (BDPK).



Kliniken bleiben durch Corona weiter im Ausnahmezustand. Bei der Neuordnung der Krankenhaus-Finanzierung sollte das bestehende Fallpauschalen-System vereinfacht statt noch komplizierter gemacht werden. Zudem plädieren die Kliniken in privater Trägerschaft an die zukünftige Bundesregierung, die
Corona-Politik mit Weitsicht zu betrachten und zu gestalten. Nach Auffassung des BDPK, der die Interessen von 1.300 Krankenhäusern und
Reha-Vorsorge-Einrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, wird das
DRG-System zu Unrecht für Probleme des deutschen Gesundheitssystems
verantwortlich gemacht. Die 2003 unter der rot-grünen Regierungskoalition
eingeführte Vergütung mit Fallpauschalen sei nicht der Grund für die
finanzielle Misere der Krankenhäuser, sondern die ungenügende Refinanzierung
von Personalkosten und Investitionen. BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz:
„Das bewährte System braucht zweifellos eine Modernisierung. Es darf dabei aber
nicht noch unübersichtlicher werden, sondern muss entwirrt, aufgeräumt und noch
stärker am Nutzen für Patienten ausgerichtet werden.“

Als Beispiel für zu viel Regulierung nennt Bublitz die 2019 eingeführte
Ausgliederung der Personalkosten aus den Fallpauschalen. „Das hat hohen
zusätzlichen Aufwand durch Zählen und Dokumentieren verursacht und zu Streit
zwischen Kassen und Kliniken geführt, aber keinen erkennbaren Nutzen für die
Patienten gebracht,“ so Bublitz. Deshalb sollten keinesfalls weitere
Personalkosten ausgliedert werden und die kommende Anpassung des DRG-Systems
müsse darauf gerichtet sein, Verantwortung und Kompetenz der Kliniken zu
stärken, statt sie zu „Versorgungsbehörden“ zu machen. Der BDPK verweist in
diesem Zusammenhang unter anderem auf das bereits Mitte 2019 vom
schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium vorgelegte Diskussionspapier
„Zukunft sichern – Krankenhausfinanzierung reformieren“, das praktikable
Vorschläge für eine patientenorientierte Weiterentwicklung des DRG-Systems
enthält. Dazu gehört aus Sicht des BDPK, dass gesetzliche Rahmenbedingungen für
regionale sektorenübergreifende Versorgungsmodelle geschaffen werden.

Corona bleibt Dauerthema

Bei den Überlegungen über ein mögliches Ende der „Epidemischen Lage von
Nationaler Tragweite“ sollten die amtierende und die zukünftige Bundesregierung
nach Auffassung des BDPK die gegenwärtige Versorgungs-Situation ebenso im Blick
haben wie die Nachwirkungen von jetzt getroffenen Regelungen. „Die
Ausnahme-Situation ist für die Menschen und die Kliniken lange noch nicht
vorbei. Deshalb brauchen wir weiterhin unterstützende Regelungen, die dieser
Situation gerecht werden“ ist sich BDPK-Hauptgeschäftsführer Bublitz sicher.

Dazu gehöre es, die Kliniken weiterhin von unnötiger Bürokratie zu entlasten
und ihre Liquidität sicherzustellen. Weniger Bürokratie wurde unter anderem
durch eine Begrenzung der MD-Prüfungen von Krankenhausabrechnungen erreicht.
Mit steigenden Patientenzahlen in den Krankenhäusern sollte diese Regelung
wieder eingeführt werden. Zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit sollte aus
BDPK-Sicht die zu Beginn der Pandemie eingeführte, verkürzte gesetzliche
Zahlungsfrist von fünf Tagen für Krankenhausrechnungen über den 31.12.2021
hinaus verlängert werden. Dies würde keine Mehrausgaben verursachen, den
Kliniken aber Sicherheit geben. Dringend erforderlich ist zudem die Erhöhung
des vorläufigen Pflegeentgeltwerts. Nachdem bislang ein Großteil der
Pflegebudgets nicht verhandelt wurde, kann ein erhöhter Pflegeentgeltwert die
Liquiditätslücke durch fehlende Budgetvereinbarungen abschwächen. Auch diese
Maßnahme führt durch den gesetzlichen festgelegten Spitzausgleich nicht zu
Mehrausgaben bei den Krankenkassen.

Dringend erforderlich ist aus Sicht des BDPK auch die Fortsetzung von
Corona-Regelungen für die Reha- und Vorsorge-Einrichtungen. Hier setzt sich der
BDPK dafür ein, Zuschläge für erhöhte Sachkosten und corona-bedingte
Minderbelegung über das Jahresende 2021 hinaus im Bereich der Kranken- und
Rentenversicherung gesetzlich vorzuschreiben.

Quelle: BDPK, 04.11.2021

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