Rechnungsmuster für Selbstzahler 2020 nach § 8 Abs. 9 KHEntgG
Rechnungsmuster für Selbstzahler 2020 nach § 8 Abs. 9 KHEntgG. Nach § 8 Abs. 9 KHEntgG ist selbstzahlenden Patienten eine verständlich und nachvollziehbar gestaltete Rechnung zu erteilen, die auch die jeweils zu berücksichtigenden Zu- bzw. Abschläge aufführt. (Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, DOC, 40 kB).
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